
Tschechien
Auch hier richtet sich der Renteneintritt nach Geschlecht, Geburtsjahr und Anzahl der erzogenen Kinder: Vor 1960 Geborene können mit 62 Jahren in Rente gehen, Bürger aus den Jahren 1960 bis 1970 mit 64 und wer ab 1971 geboren wurde, muss bis 65 arbeiten. Bei Männern wird die Anzahl der Kinder nicht berücksichtigt.
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