Kino-"Zwangsabgabe" Die letzte Klappe fällt vor Gericht

Kinos gegen Kulturstaatsministerin: Gegen die Erhöhung der "Zwangsabgabe" an die Filmförderungsanstalt wollen Kinobetreiber notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

"Klick der Macht die Meinung" - unter diesem Motto hatten viele Kinos über Monate hinweg im Werbeblock vor dem Hauptfilm auch Werbung in eigener Sache gemacht. Die Zuschauer wurde auf diesem Wege aufgefordert, per Internet bei Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) gegen das neue Filmförderungsgesetz zu protestieren. Durch die Erhöhung der "Zwangsabgabe" seien vor allem kleine Kinos in ihrer Existenz bedroht, hieß es. Aller Protest nutzte nichts: Das Gesetz wurde im vergangenen Herbst verabschiedet.

Doch jetzt drohen gerichtliche Auseinandersetzungen. "Wir zahlen nicht auf Grundlage eines Gesetzes, das möglicherweise verfassungswidrig ist", erklärt Andreas Kramer vom Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF). Aus dem politischen Streit soll jetzt ein juristisches Tauziehen werden - notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Abgaben an die Filmförderungsanstalt bis zu einem Drittel erhöht

Mit dem neuen Gesetz sollen deutsche Filme von diesem Jahr an stärker gefördert werden. Um dies zu finanzieren werden allerdings die Abgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) erhöht. Vom Umsatz aus dem Kartenverkauf müssen große Kinos statt 2,5 künftig 3,0 Prozent zahlen - eine Steigerung um ein Fünftel. Für kleine Kinos steigt die Abgabe von 1,5 auf 2,0 Prozent - also sogar um ein Drittel. Dazu kommt ein weiteres Ärgernis: Während die Abgabe der Filmtheater gesetzlich geregelt ist, können die TV-Sender mit der FFA frei über ihren Obulus verhandeln.

Diese Ungleichbehandlung halten viele Kinobetreiber für verfassungswidrig, und so wurde auf der HDF-Mitgliederversammlung mehrheitlich der Beschluss gefasst, gegen das neue Gesetz vor Gericht zu ziehen. Allerdings stimmten nur zwei Drittel der Verbandsmitglieder für die Entscheidung. Da der HDF ohnehin nur rund 50 Prozent der bundesdeutschen Kinoleinwände vertritt, ist es also eine Minderheit, die die juristische Auseinandersetzung sucht.

Auch die Kinos untereinander streiten sich

Und so streiten die Kinos auch untereinander. Cineropa, der Verband der Multiplex-Kinos, wirft dem HDF vor, mit den Klagen die Filmförderung grundsätzlich zur Disposition zu stellen. Cineropa-Geschäftsführerin Elke Esser zweifelt zwar auch an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes, fürchtet aber die Konsequenzen langwieriger Gerichtsverfahren. So lange einige Kinos die Zahlung verweigern, stehe das Geld nicht für die Filmförderung zur Verfügung - und damit schaden sich die Kinos ihrer Ansicht selber: "Wenn es dem deutschen Film gut geht, geht es auch den deutschen Kinos gut."

Dabei scheint der Anlass der Streitereien - die Erhöhung der Abgabe - eher marginal. Ausgehend von einem Durchschnittspreis von 6 Euro für die Kinokarte muss etwa die Yorck-Gruppe, die in Berlin mehrere Kinos betreibt, pro Ticket statt 15 Cent künftig 18 Cent abgeben. Während Staatsministerin Weiss angesichts dieser Summe von einer "maßvollen Erhöhung" spricht, verweist Yorck-Geschäftsführer Georg Kloster auf sinkende Besucherzahlen und einen teilweise ruinösen Konkurrenzkampf: "Da macht sich jeder Cent bemerkbar."

"Mit dem Kartenpreis würde ich nur Minus machen"

Nach der Abgabe an FFA, Filmverleih und Berufsgenossenschaft blieben lediglich 2,70 Euro für Miete, Strom und Personal - und das sei bereits zu wenig, sagt Kloster. Über Wasser halten könne er sich nur durch den Verkauf von Popcorn und Getränken. "Mit dem Kartenpreis allein würde ich nur Minus machen."

Während der HDF den Klageweg sucht, setzt Cineropa auf Gespräche mit dem Bund. Dabei wurde immerhin erreicht, dass Kinos, die im Vorjahr über zehn Prozent Umsatzminus zu verzeichnen hatten, nur einen Teil der Abgaben-Erhöhung zahlen müssen. Für HDF-Sprecher Kramer eine wichtige Verbesserung - aber kein Grund, auf die juristische Auseinandersetzung zu verzichten.

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Axel Hofmann, DPA

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