Umstrittene Geschlechtsänderung: Disziplinarverfahren gegen Kommissarin zulässig
Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen kann nach einer umstrittenen Geschlechtsänderung vorerst disziplinarbehördliche Ermittlungen nicht verhindern. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wie es am Montag mitteilte. Es lehnte damit einen Eilantrag der Kommissarin ab. Gegen sie besteht der Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag im Mai 2025 von männlich auf weiblich ändern ließ, um mithilfe der Frauenförderung schneller befördert zu werden.