"Schmähkritik" Erdogan-kritisches Gedicht: Jan Böhmermann zieht vor das Verfassungsgericht

Moderator Jan Böhmermann während eines Fernsehauftrittes
Sieht sich in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt: Moderator und Satiriker Jan Böhmermann
© Sven Hoppe/ / Picture Alliance
Jan Böhmermann will sich vor dem Verfassungsgericht gegen ein Gerichtsurteil wehren, nach dem Passagen seines Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Der Satiriker sieht darin seine Grundrechte verletzt.

Vor drei Jahren löste Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan eine diplomatische Krise aus. Ein Gerichtsurteil stempelte einzelne Passagen des Gedichtes als verfassungswidrig ab. Doch der Satiriker lässt nicht locker und will sich vor dem Verfassungsgericht auf das Grundgesetz berufen.Wie unter anderem der "Tagesspiegel" berichtet, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Böhmermanns, die sich gegen Urteile von Hamburger Gerichten wendet. Diese entschieden zuvor, dass Teile seiner "Schmähkritik" aus dem Jahre 2016 nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Böhmermann sieht jedoch seine durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte freie Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt.

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Fall Böhmermann: Verfassungsgericht als letzte Instanz

Die Beschwerde sei bereits im August in Karlsruhe eingegangen. Zuvor versuchte Böhmermann bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Oberlandesgericht erfolglos eine Revision zu erwirken. Erdogan hatte zuvor in weiten Teilen mit einer Unterlassungsklage Erfolg. Die "Schmähkritik" von Böhmermann, in der er offenbar die Grenzen der Satire ausloten wollte, zog große Verstimmungen der deutsch-türkischen Beziehungen nach sich. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel meldete sich zu Wort und nannte den Beitrag Böhmermanns "bewusst verletzend". Auch dagegen ging Böhmermann gerichtlich vor.

SpotOnNews
fk

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