Vor drei Jahren löste Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan eine diplomatische Krise aus. Ein Gerichtsurteil stempelte einzelne Passagen des Gedichtes als verfassungswidrig ab. Doch der Satiriker lässt nicht locker und will sich vor dem Verfassungsgericht auf das Grundgesetz berufen.Wie unter anderem der "Tagesspiegel" berichtet, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Böhmermanns, die sich gegen Urteile von Hamburger Gerichten wendet. Diese entschieden zuvor, dass Teile seiner "Schmähkritik" aus dem Jahre 2016 nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Böhmermann sieht jedoch seine durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte freie Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt.

Fall Böhmermann: Verfassungsgericht als letzte Instanz
Die Beschwerde sei bereits im August in Karlsruhe eingegangen. Zuvor versuchte Böhmermann bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Oberlandesgericht erfolglos eine Revision zu erwirken. Erdogan hatte zuvor in weiten Teilen mit einer Unterlassungsklage Erfolg. Die "Schmähkritik" von Böhmermann, in der er offenbar die Grenzen der Satire ausloten wollte, zog große Verstimmungen der deutsch-türkischen Beziehungen nach sich. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel meldete sich zu Wort und nannte den Beitrag Böhmermanns "bewusst verletzend". Auch dagegen ging Böhmermann gerichtlich vor.