Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen seine Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingereicht. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen (Plzen) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war. Über beide Beschwerden müsse das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem nun die Akten zugestellt würden.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.
Schnelle Auslieferung von Marla Svenja Liebich möglich
Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung. Diese dürfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.
Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.