Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Verhandlung über die Vertiefung der Elbe begonnen. Das Vorhaben ist seit Jahren stark umstritten und könnte trotz ergänzter Planungen zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden. Das machte der Vorsitzende Richter des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Rüdiger Nolte, deutlich.
Wie in einem ähnlichen Verfahren zur Weservertiefung seien auch bei der Elbvertiefung bestimmte Fragen des europäischen Wasserrechts "entscheidungserheblich", sagte Nolte in Leipzig. Das Weserverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht in Luxemburg vorgelegt. Der EuGH hat darüber zwar bereits verhandelt, aber noch nicht entschieden.
Die Planer der Elbvertiefung hatten eine Vorlage in Luxemburg abwenden wollen, indem sie zusätzliche Prüfungen vornahmen. "Der Senat hat dem Rechnung getragen durch die Ansetzung eines Verhandlungstermins", sagte Nolte. "Damit ist aber keine Vorentscheidung gefallen über die Tragfähigkeit dieses Ansatzes." Eine Entscheidung über eine Vorlage beim EuGH könne erst am Ende der Verhandlung in Leipzig getroffen werden
Umweltschützer klagen
Sechs Tage lang wollen die Bundesrichter diese und nächste Woche zunächst mündlich darüber verhandeln, ob die Planungen für das Ausbaggern der Elbe mit dem Naturschutz- und dem Wasserrecht vereinbar sind. Die Umweltverbände BUND und Nabu haben Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Vertiefung der Unter- und Außenelbe eingereicht.
Sie befürchten, dass das Ökosystem der Elbe kippt, wenn der Fluss wie geplant ausgebaggert wird. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.
Hamburg möchte die Elbe unabhängig von Ebbe und Flut für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Bei Flut sollen sogar Container-Riesen mit einem Tiefgang von 14,50 Meter in den Hamburger Hafen ein- und auslaufen können. Weil immer größere Frachtschiffe gebaut wurden und werden, ist die Elbe in der Vergangenheit bereits mehrmals vertieft worden. Im Oktober 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp verhängt.