Geldstrafe

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Björn Höcke vor Gericht in Halle

AfD-Politiker Björn Höcke muss wegen NS-Parole Geldstrafe zahlen

Der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt, das gegen den thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden und Landesparteichef Geldstrafen verhängt hatte. Es ging um zwei Vorfälle bei Parteiveranstaltungen, Höcke will gegen die BGH-Entscheidung rechtlich vorgehen. (Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/249)
Sprengung von Kühltürme Grafenrheinfeld

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Geldstrafe

Nach einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt sprach ihn des Hausfriedensbruchs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4500 Euro beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.