Sicherheitsverwahrung nicht verlängert Zwei gefährliche Sexualstraftäter kommen frei

Zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter kommen nach Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) aus der Sicherungsverwahrung. Das entschied das OLG in Schleswig am Donnerstag.

Zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter kommen nach Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) aus der Sicherungsverwahrung. Das entschied das OLG in Schleswig am Donnerstag. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf.

Als die beiden heute 70 und 66 Jahre alten Straftäter verurteilt wurden, war sie noch auf zehn Jahre begrenzt. 1998 entfiel die Frist. Das traf auch die beiden Männer: Sie saßen bis Donnerstag in Sicherungsverwahrung - und damit länger als zehn Jahre. (Az: 1 OJs 2/10 (1 Ws 267/10) und 1 OJs 3/10 (1 Ws 268/10))

Ob die Täter noch am Tag der OLG-Entscheidung die Justizvollzugsanstalt Lübeck verlassen würden, war zunächst unklar. Nach Ansicht von Generalstaatsanwalt Erhard Rex geht von den beiden Männern aber weiter Gefahr aus. Er respektiere die Entscheidung des OLG jedoch. Die Männer stehen künftig unter Führungsaufsicht.

DPA
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