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Teure Tiefschneeabfahrt Snowboarder sollen für Lawinenabgang fast 170.000 Dollar Strafe zahlen – so will ihr Anwalt sie rausboxen

Colorado: Snowboarder wehren sich gegen Geldstrafe nach Lawine
Ein Snowboarder ist abseits der Piste im Tiefschnee unterwegs
© P. Royer / Picture Alliance
Weil sie eine Lawine auslösten, die eine Straße verschüttete und ein Gebäude beschädigte, sollen zwei Snowboarder eine empfindliche Geldstrafe zahlen. Für sie Grund zur Hoffnung: Womöglich wird ein Video des Vorfalls nicht als Beweis vor Gericht zugelassen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dürfte es die mit Abstand teuerste Abfahrt ihres Lebens gewesen sein: Im US-Bundesstaat Colorado droht zwei Snowboardern eine Geldstrafe in Höhe von 168.000 Dollar (knapp 140.000 Euro), nachdem sie im vergangenen März beim Fahren abseits der Piste eine Lawine ausgelöst hatten. Die Schneemassen begruben damals rund 120 Meter Straße teilweise bis zu sechs Meter tief unter sich, zudem wurde eine Einrichtung zur Lawinenüberwachung beschädigt. Immerhin: Verletzte oder gar Tote gab es bei dem Vorfall in Summit County zum Glück keine.

Dennoch reichte die zuständige Bezirksstaatsanwaltschaft Anfang April Anklage wegen rücksichtsloser Gefährdung ein, weil die Männer durch ihr Verhalten "ein erhebliches Risiko für schwere Körperverletzungen anderer Personen" dargestellt hätten. Für die Gebäudebeschädigung und Aufräumarbeiten sollen die Snowboarder zudem knapp 170.000 Dollar zahlen, wie unter anderem die Zeitung "Summit Daily" berichtet.

Snowboarder filmten Lawinenabgang mit Helmkamera

Dagegen wehren sich die Männer, die in einer Anhörung im April auf unschuldig plädierten, mit einem Anwalt. Der sieht vor allem ein von der Staatsanwaltschaft eingereichtes Beweismittel als nicht zulässig: ein Video des Lawinenabgangs, das einer der Sportler mit seiner Helmkamera gefilmt und dem Colorado Avalanche Information Centre (CAIC) später ausgehändigt hatte. 

Dass das CAIC das Material sowie Aussagen der Männer für strafrechtliche Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergab, ohne die Beschuldigten darüber zu informieren, wertet der Anwalt demnach als Verstoß gegen das vierte und fünfte Grundrecht ("Amendment") der US-Verfassung. Konkret wirft der Jurist den Anklägern vor, das Material auf unangemessene Weise erlangt (fourth Amendment) und damit auch das Recht auf Schutz vor Selbstbeschuldigung (fifth Amendment) außer Acht gelassen zu haben. Der Anwalt beantragte in der vergangenen Woche daher, das Video und die Aussagen seiner Mandanten nicht als Beweise zuzulassen.

Prozessstart genau ein Jahr nach Vorfall

Der zuständige Bezirksstaatsanwalt, Bruce Brown, glaubt indes nicht, dass es soweit kommt. "Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen eine gerichtliche Anordnung beantragen, die die Zulassung bestimmter Beweise ausschließt", so Brown gegenüber "Summit Daily". "Es scheint mir nicht, dass dies die Art von Beweisen ist, die durch irgendeine Form von Zwang gewonnen wurden." Er erwarte daher, dass die im Verlauf der Untersuchung gesammelten Beweise auch vor Gericht vorgelegt werden dürften. Das müsse aber ein Richter entscheiden. 

Die jeweiligen Anträge von Anklage und Verteidigung sollen dem Bericht zufolge am 16. Februar angehört werden. Der Prozess gegen die Snowboarder beginnt am 25. März – genau ein Jahr, nachdem sie in ihre folgenreiche Abfahrt starteten.

Quellen:"Summit Daily" / "Whitelines"

mod

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