Deutschland im Überblick Wann gibt es Hitzefrei? Das sind die Regeln der Bundesländer

Schüler stürmen aus der Schule
Hier hat die Schulleitung entschieden: Es gibt Hitzefrei. (Symbolbild)
© skynesher / Getty Images
Hitzefrei ist bei den aktuellen Temperaturen selbstverständlich, oder? Nein – denn jedes Bundesland regelt es anders. Wir haben einen kühlen Kopf behalten und recherchiert.

Es ist heiß – aber in den meisten Bundesländern haben die Sommerferien noch nicht begonnen. Das Lernen in der Schule fällt schwer, doch deshalb gibt es noch lange kein Hitzefrei. Oftmals werden auch Alternativen gesucht zum simplen Unterrichtsausfall – wie beispielsweise verkürzte Schulstunden oder das Lernen im Freien. 

Wirklich immer Hitzefrei? Es gibt Alternativen

Vielleicht kann man bei den aktuell hohen Temperaturen Projektarbeit ansetzen, anstatt die Schüler im Klassenzimmer schwitzen zu lassen. Und muss bei der Hitze wirklich eine Klassenarbeit geschrieben werden? Die lässt sich unter Umständen auch auf einen kühleren Tag verschieben. Der Grund, warum viele Schulen zögern, Hitzefrei zu geben, ist simpel: Es soll so wenig Unterricht ausfallen wie möglich.  

Unser Überblick zeigt, wie die Bundesländer im Einzelnen verfahren und was den Schulleitungen vor Ort empfohlen wird.

Baden-Württemberg

Im Südwesten fehlen einheitliche Regeln für Hitzefrei an Schulen, das Kultusministerium in Baden-Württemberg macht keine generellen Vorgaben. Die Schulleitungen entscheiden selbst und sollen sich dabei möglichst mit benachbarten Bildungseinrichtungen absprechen. Müssen etwa Klassenarbeiten oder Prüfungen verschoben werden? Das alles fließt in die Entscheidung ein.

Zwar gibt es keine festen Vorgaben, jedoch empfiehlt das Kultusministerium, dass es Hitzefrei geben kann, wenn um 11 Uhr die Außentemperatur mehr als 25 Grad im Schatten beträgt.

Bayern

Verbindliche Hitzefrei-Regeln sucht man auch in Bayern vergebens. Im südlichsten Bundesland gilt: Die Schulleitungen können selbstständig entscheiden, ob sie Schüler bei großer Hitze nach Hause schicken. Das Kultusministerium in München nennt keine Temperaturen und betont, Schulausfall bei besonders heißem Wetter dürfe es nur geben, wenn die Schüler sicher nach Hause kommen. Hitzefrei gibt es dort also nur ausnahmsweise und soll zudem vermieden werden, wenn das Klima in den Schulgebäuden erträglich ist.

Berlin

Auch in der Bundeshauptstadt entscheidet nicht das Thermometer, ob Unterricht ausfällt, sondern die jeweilige Schulleitung. Die Schulbehörde empfiehlt zudem, lieber Schulstunden zu verkürzen, als ganz ausfallen zu lassen.

Brandenburg

Im Nordosten bedeuten Temperaturen über 30 Grad ebenfalls nicht, dass der Unterricht ausfällt. Die Bildungsverwaltung in Brandenburg betont: Schule sei Pflicht. Feste Regeln für Hitzefrei gibt es nicht, die Schulleitungen entscheiden im Einzelfall und können zum Beispiel den Unterricht verkürzen.

Bremen

In dem Stadtstaat kommen generell eher jüngere Schüler in den Genuss von Hitzefrei. Zwar gibt es auch hier keinen gesetzlichen Anspruch darauf, aber wenn in einer Grundschule mehr als 25 Grad im Klassenzimmer herrschen, kann die Schulleitung entscheiden, die Kinder nach Ende der Unterrichtsstunde nach Hause zu schicken. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 müssen eine Stunde länger aushalten und für die Oberstufe gilt: Hitzefrei gibt's nicht.

Hamburg

Auch hier existiert keine zentrale Regelung, wie der NDR schreibt. Die Schulen entscheiden selbst, wobei es auch eine Rolle spiele, wie die Gebäude beschaffen sind und ob sie sich zu sehr aufheizen. Ein Sprecher der Schulbehörde betonte in dieser Woche zudem die Betreuungsgarantie für Schüler bis zum 14. Lebensjahr. "Schulen müssten in jedem Fall eine Notfallbetreuung anbieten", sagte er.

Hessen

An Schulen in Hessen gilt: Wird der Unterricht von zu hohen Temperaturen beeinträchtigt, kann er an kühlere Orte verlegt werden. Auch eine Verkürzung oder alternative Lerninhalte sind möglich. Die Entscheidungen treffen auch hier im Einzelfall die Schulleiter, sie sorgen auch für alternative Aufenthaltsmöglichkeiten oder Betreuungsangebote.

Mecklenburg-Vorpommern

Ein "generelles Recht auf Hitzefrei" besteht hier ebenfalls nicht, wie auf dem Bildungsserver des Bundeslandes nachzulesen ist. Wenn wegen großer Hitze konzentriertes Lernen erschwert wird, entscheidet auch hier die jeweilige Schulleitung, was zu tun ist. Das kann eine Verkürzung des Unterrichts sein oder Lernen draußen im Schatten.

Niedersachsen

Das nördliche Flächenland hat jüngst seine Regeln für Hitzefrei geändert und damit erweitert: Denn jetzt dürfen auch Oberstufenschüler freibekommen, wenn sehr hohe Raumtemperaturen das Lernen erschweren. Vorher galt das nur für Grundschüler und Kinder bis zur zehnten Klasse. "Wir geben das insofern ins Ermessen der Schulleitungen vor Ort zu entscheiden, ob die Klassenräume noch eine vertretbare Temperatur haben, bei der normaler Unterricht stattfinden kann", erklärt Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Bündnis 90 / Die Grünen) auf der Seite ihres Ministeriums. Auch hier entscheiden die jeweiligen Schulleitungen im Einzelfall. Als Begründung führt die Ministerin an, dass auch in Niedersachsen extreme Hitzeereignisse im Sommer zunehmen.

Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gelten relativ strenge Regeln, dort müssen um die 27 Grad herrschen, damit die Schulleitung über Hitzefrei entscheiden kann: Ist es im Klassenraum weniger als 25 Grad warm, "darf Hitzefrei nicht erteilt werden", ist auf der Seite des Schulministeriums nachzulesen. Und für die gymnasiale Oberstufe gibt es gar keine Milde, egal, wie heiß es im Klassenzimmer ist. Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen fünf und sechs "nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden".

Rheinland-Pfalz

In diesem Bundesland gibt es keine festen Regeln, auch wird nach Angaben des WDR statistisch nicht erfasst, wann und wie oft Schulen Hitzefrei geben. Die Schulleitung entscheide jeweils selbst, ob eine solche Entscheidung sinnvoll ist. Denn sie kenne die klimatischen Bedingungen in den Räumen am besten, so die Begründung.

Bei großer Hitze kann also der Unterricht komplett ausfallen – oder die Stunden werden von 45 auf 30 Minuten gekürzt. Der Vorteil solcher "Kurzstunden", so der Beitrag des WDR: kein Unterricht in der schlimmsten Mittagshitze und dennoch fallen keine Fächer aus, die an dem jeweiligen Tag auf dem Stundenplan stehen.

Saarland

In dem kleinen Bundesland ganz im Westen Deutschlands wurde die bis dato geltende Hitzefrei-Regel zum Schuljahr 2006/2007 abgeschafft. Zuletzt wurde diskutiert, ob eine einheitliche Regelung wieder sinnvoll sein könnte. Doch erst mal bleibt es dabei, dass die Schulen die Entscheidungshoheit beim Umgang mit dem Thema Hitze haben. Es wird also vor Ort bestimmt, ob es zu warm für regulären Unterricht ist und man die Stunden beispielsweise ins Freie verlegt oder Klassenarbeiten verschiebt.

Mit der jetzigen flexiblen Regelung will das Land sicherstellen, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt und dass berufstätige Eltern keine Probleme durch einen kurzfristigen Unterrichtsausfall bekommen.

Sachsen

Auch ganz im Osten der Bundesrepublik sind die Schulen frei bei ihren Entscheidungen, wie sie mit großer Hitze umgehen und ob der Unterricht verkürzt wird. Vom dortigen Bildungsministerium gibt es weder Empfehlungen noch Vorschriften. Derzeit kann den Schülern das aber ganz egal sein – denn in Sachsen haben vergangene Woche die Sommerferien begonnen.

Sachsen-Anhalt

Hier gibt das Ministerium für Bildung den Schulleitungen ein paar Entscheidungshilfen an die Hand: Wenn es an einem Tag um 11 Uhr in einem für das Schulgebäude repräsentativen Raum 26 Grad oder wärmer ist, kann der Unterricht verkürzt werden. Für Schüler bis zur 10. Klasse ist dann nach der fünften Unterrichtsstunde Schluss. An Tagen, an denen es außergewöhnlich heiß und schwül ist, darf der Unterricht auch schon nach der vierten Stunde beendet werden. Bei extremen Temperaturen dürfen auch Oberstufenschüler früher nach Hause. Für die unteren Klassen und Fahrschüler muss allerdings eine Betreuung sichergestellt sein.

Schleswig-Holstein

Auch das nördlichste Bundesland will Unterrichtsausfall vermeiden. Deshalb gilt: Schulleitungen bestimmen selbst, ob Kinder und Jugendliche freibekommen. "Die kennen die Begebenheiten vor Ort und können entscheiden, in welchem Umfang Unterricht erteilt wird, wenn es vielleicht eine besonders große Hitze ist", sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums dem NDR. Auch wann die Grenze erreicht ist, ab der normaler Unterricht nicht mehr sinnvoll ist, werde vor Ort entschieden. Und dann könne man ja noch immer überlegen, ob man die Schulstunden an anderen und kühleren Orten abhalte – oder den Unterricht verkürze.

Thüringen

Hier sind die Schulleitungen frei in ihren Entscheidungen, wie sie auf Hitze reagieren. Vorschriften oder Empfehlungen des Bildungsministeriums gibt es nicht, wie die "Lausitzer Rundschau" schreibt. Damit ist die Lage in Thüringen beim Thema Hitzefrei ganz ähnlich wie in Sachsen.

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