Der Berliner Anwalt Andreas Schulz hat im Auftrag von Hinterbliebenen eines Vioxx-Patienten Strafanzeige gegen die Unternehmensgruppe Merck wegen fahrlässiger Tötung erstattet. Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft München I eingereicht, teilte Schulz am Donnerstag mit. Schulz prüft im Auftrag von Hinterbliebenen 40 bis 50 Todesfälle, die möglicherweise auf die Einnahme des Medikaments Vioxx zurückgehen.
Vioxx war 1999 erstmals auf den Markt gekommen. Laut Statistik haben 80 Millionen Menschen weltweit das Medikament eingenommen. "Von der Schadensdimension her gibt es nichts vergleichbares", meint Schulz. "In der Geschichte der Bundesrepublik allenfalls der Contergan-Skandal".
Der Anwalt Andreas Schulz ist mit spektakulären Schadensersatzprozessen vertraut: 2003 gewann er für Steven Seagal einen Prozess gegen eine Berliner Villenbesitzerin, die den Hollywood-Star wegen angeblicher Verwüstung ihrer Villa auf 170.000 Euro verklagt hatte. Nach den Attentaten auf eine Synagoge in Djerba vertrat er einen bei den Anschlägen schwer verletzten Jungen gegen den Reisekonzern TUI. Und auch im Prozess um die Entschädigung der Opfer des libyschen Terroranschlags auf die Berliner Diskothek "La Belle" war Andreas Schulz als Anwalt im Kampf um Entschädigungszahlen beteiligt.
Hunderte Anfragen von Betroffenen
Das weltweit millionenfach verordnete Schmerz- und Rheumamittel Vioxx war zum 30. September vom Markt genommen worden. Grund war nach Darstellung des Unternehmens eine neue Langzeitstudie, nach der Herzinfarkte und Schlaganfälle bei einer Vioxx-Einnahme von 18 Monaten oder mehr erheblich zunahmen. Nach Hochrechnungen von Experten könnte es auch in Deutschland bis zu 2.700 Fälle von Herzinfarkten oder Schlaganfällen im Zusammenhang mit Vioxx gegeben haben. Vermutet werden dabei zahlreiche Todesfälle.
Schulz sagte, er habe inzwischen etwa 500 Anfragen von besorgten Vioxx-Patienten und ihren Angehörigen gehabt. Seit der weltweiten Marktrücknahme des Rheuma- und Schmerzmittels vor zwei Wochen haben sich laut Schulz außerdem 120 bis 150 Betroffene an ihn gewandt, die von "sehr schweren" Nebenwirkungen des Medikaments berichteten. Schulz zufolge müssten mögliche Nebenwirkungen des Medikaments aber in jedem Einzelfall geprüft werden, bevor Betroffene Ansprüche gegen den Vioxx-Hersteller Merck anmelden könnten. "Wir übernehmen die anwaltliche Vertretung nur, wenn uns ein Zusammenhang medizinisch und rechtlich plausibel erscheint." Dies könne mehrere Wochen dauern.
Kannte das Unternehmen die Risiken?
Die Strafanzeige in München - am Firmensitz des deutschen Merck-Ablegers MSD - solle zur Aufklärung des Sachverhalts und der Vorwürfe möglicher Versäumnisse des Unternehmens dienen. MSD hatte den Vorwurf der Vertuschung von sich gewiesen. Laut Aussage des Konzerns hätten klinische Studien kein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko durch Vioxx ergeben.
Erst eine jetzt abgebrochene Langzeitstudie habe ein solches Risiko nach 18 oder mehr Monaten Einnahme gezeigt. Daraufhin habe MSD die Arznei sofort freiwillig zurückgezogen. Mit Vioxx machte der Hersteller nach eigenen Angaben 2003 weltweit 2,5 Milliarden Dollar Umsatz. Der Anfangsverdacht der Vertuschung gründe sich auf Expertenaussagen. Konkret handele es sich zunächst um den Fall eines 62-jährigen inzwischen verstorbenen Vioxx-Patienten.
Erste Sammelklagen in den USA
Laut Schulz haben zwei US-Anwaltskanzleien schon am 30. September eine Sammelklage gegen Merck bei einem Bundesgericht in Oklahoma City eingereicht. Darin werde dem Konzern vorgeworfen, die Öffentlichkeit nicht über die Risiken von Vioxx informiert zu haben.
Sollte dem Unternehmen tatsächlich mangelhafte Informationen über bekannte Risiken nachgewiesen werden, wäre dies relevant für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Schulz dämpfte allerdings grundsätzlich die Erwartung deutscher Patienten an große Abfindungssummen. Es handele sich um ein schwieriges Verfahren.
Die Deutsche Rheuma-Liga in Bonn hat nach eigenen Angaben eine Liste eingerichtet, in die sich Vioxx-Patienten eintragen lassen können. Die Betroffenen erhalten dann Informationen über die weitere Entwicklung und Klagemöglichkeiten.