Wegen fahrlässiger Tötung Nach tödlichem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen: drei Bahnmitarbeiter angeklagt

Ein auseinandergeschnittenes Waggonteil wird nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vom Laster gehoben und gelagert
Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist – fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt
© Angelika Warmuth / DPA
Eineinhalb Jahre nach dem Unglück von Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten kommt die juristische Aufarbeitung voran: Es gibt nun eine Anklage.

Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Sommer 2022 ist nach DPA-Informationen Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Die Ermittler werfen ihnen demnach unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern.

Zug von Garmisch-Partenkirchen nach München

Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist – fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.

In dem Zwischenbericht benennen die Unfallermittler einen "Mangel am Oberbau" der Bahnstrecke als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzugs. Die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen hätten Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Die Bahn hat angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen auszutauschen.

Zwei Verfahren gegen Bahn-Mitarbeiter eingestellt

Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der "Süddeutsche Zeitung" soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas "Außergewöhnliches" wahrgenommen, hieß es.

Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren aber eingestellt.

DPA
yks

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