EU-Kommission EU-Staaten sollen selbst über Anbau von Genpflanzen entscheiden

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten künftig die Entscheidung über den Anbau genetisch veränderter Pflanzen selbst überlassen. Die Kommission verabschiedete einen entsprechenden Regelungsentwurf am Dienstag in Brüssel.

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten künftig die Entscheidung über den Anbau genetisch veränderter Pflanzen selbst überlassen. Die Kommission verabschiedete einen entsprechenden Regelungsentwurf am Dienstag in Brüssel. Damit soll die jahrelange Blockade bei der Zulassung genetisch veränderter Organismen (GVO) zum Anbau in Europa überwunden werden. Die EU trage mit der geplanten Entscheidungsfreiheit für die Mitgliedstaaten den Bedenken der Bürger über gentechnisch veränderte Organismen Rechnung, erklärte EU-Gesundheitskommissar John Dalli.

Bisher scheiterten Zulassungen für den Anbau meistens daran, dass die Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung zusammenbrachten. Auch die Kommission machte von ihrem finalen Entscheidungsrecht in mehreren Fällen nicht Gebrauch, weil der Widerstand gegen die Gen-Pflanzen in vielen EU-Staaten aus Sorge um Umwelt und Gesundheit groß ist.

Das EU-weite Zulassungsverfahren soll nach dem Vorschlag der Kommission jetzt beibehalten werden. Dabei wird auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über Gefahren für Umwelt oder Gesundheit eine Entscheidung getroffen. Die Mitgliedstaaten könnten jedoch aus anderen als diesen Gründen - politischen oder kulturellen - auf ihrem Territorium ein Anbauverbot aussprechen. Dieses müsste nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Doch das Land müsste die EU-Behörde und die anderen EU-Staaten einen Monat vor Inkraftsetzen des Verbots informieren.

Die Entscheidung über die EU-weite Zulassung dürfte dadurch einfacher werden, weil genkritische Länder künftig nicht mehr mit Nein stimmen müssten, wenn sie ihre eigene Regelung treffen können.

Das neue Verfahren gilt allerdings nur für den Anbau, nicht für den Import von GVO. Bisher zum Anbau zugelassen sind nur ein Gen-Mais von Monsanto und seit 2010 die Industriekartoffel Amflora von BASF. Für weitere vier Maissorten von Monsanto und Syngenta liegen schon länger Genehmigungsanträge vor. Die für die wissenschaftliche Einschätzung zuständige EU-Lebensmittelbehörde EFSA erklärte den Anbau der Maissorten für unbedenklich.

Sechs Mitgliedstaaten - Deutschland, Frankreich, Österreich, Ungarn, Griechenland und Luxemburg - haben bereits unter Berufung auf eine schon bestehende Schutzklausel den Monsanto-Mais MON 810 verboten. Österreich, Luxemburg und Ungarn wollen auch Amflora nicht in ihren Grenzen wachsen lassen.

Reuters
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