Eine Entscheidung über eine Auslieferung des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber von Kanada an Deutschland rückt näher. Ein Berufungsgericht in Toronto wies seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des kanadischen Justizministers vom Dezember 2006 am Donnerstag zurück. Das teilte Schreibers Ehefrau Bärbel in New York mit. Damit hat Schreiber in seinem Rechtsstreit nun auch in der vorletzten Instanz verloren.
Den Angaben seiner Frau zufolge hatte sich der Geschäftsmann am Mittwochabend erneut freiwillig in Untersuchungshaft begeben. Er hofft, gegen eine Kaution bald wieder auf freien Fuß zu kommen. Danach will Schreiber beim kanadischen Supreme Court gegen das Urteil des Berufungsgerichts in Toronto angehen. Als Begründung führt er an, dass ihn in Ausgburg keine faire Verhandlung erwartet. Ihm sei angedroht worden, vor einem Prozess erst einmal Jahre lang in Untersuchungshaft "schmoren" zu müssen. Schreiber ist 72 Jahre alt.
Schreiber fordert Entschädigung in Millionenhöhe
Der deutsch-kanadische Geschäftsmann gilt als Drahtzieher eines umfangreichen Bestechungssystems und als Schlüsselfigur der CDU- Parteispendenaffäre. Er kämpft seit sieben Jahren mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung an Deutschland. In Augsburg liegt eine Anklage wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung gegen ihn vor. Er soll dem deutschen Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
Schreibers Rechtsstreit gegen die Auslieferung läuft auf mehreren juristischen Ebenen und vor unterschiedlichen Gerichten. Am 1. Februar hatte der Oberste Gerichtshof bereits eine andere Klage von ihm gegen die Überstellung nach Deutschland abgelehnt. Damals ging es um eine frühere Auslieferungsentscheidung. Zudem hat Schreiber mehrere Zivilklagen wegen angeblich unfairer Behandlung gegen die kanadische Regierung erhoben und fordert eine Entschädigung in Millionenhöhe. Am 6. Juni will er vor einem Bundesgericht in Halifax an die kanadische Justiz appellieren, seine Ausweisung bis zum Abschluss dieser Zivilverfahren aufzuschieben.
DPA/kbe