Die russische Justiz macht Ernst: Die beiden zu Haftstrafen verurteilten Mitglieder der Punkband Pussy Riot sind in ein Straflager verlegt worden. Die jungen Mütter sollen Berichten zufolge ihre international kritisierte Strafe Hunderte Kilometer von ihren Familien entfernt absitzen.
Das Untersuchungsgefängnis in Moskau habe den Abtransport bestätigt, sagte Verteidiger Mark Fejgin der Agentur Interfax am Montag. Allerdings gebe es noch keine offizielle Bestätigung, wohin die Putin-Gegnerinnen kämen. Bürgerrechtler warnten vor unmenschlichen Haftbedingungen und brutalen Misshandlungen durch Mitgefangene.
Haftverbüßung im "Höllenlager"
Nadeschda Tolokonnikowa (22), die eine vierjährige Tochter hat, komme in ein "Höllenlager" in der Teilrepublik Mordwinien, mehr als 420 Kilometer südöstlich von Moskau. Das berichtete über Twitter die skandalträchtige Künstlergruppe Woina, bei der Tolokonnikowas Ehemann Mitglied ist. Bandkollegin Maria Aljochina (24), Mutter eines fünfjährigen Sohnes, müsse die Strafe in der Stadt Perm am Ural etwa 1150 Kilometer östlich der Hauptstadt verbüßen, schrieb Woina.
Währenddessen hat die dritte im Bunde, die auf Bewährung freigelassene Jekaterina Samuzewitsch, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage eingereicht. Sie gehe gegen die Haftbedingungen sowie gegen die Einschränkung ihrer Redefreiheit vor, sagte Samuzewitschs Anwältin am Freitag dem Radiosender Moskauer Echo. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.
Zwei Jahre Haft wegen "Rowdytum"
Die Klage richte sich auch gegen die Behandlung der Bandkolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die weiterhin in Lagerhaft sind, sagte die Anwältin. Die Kritik an den Haftbedingungen stützt sich demnach auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot. Während des Prozesses hätten die Frauen kaum Schlaf bekommen. Sie seien oft erst gegen Mitternacht in ihre Zellen gekommen und hätten am folgenden Tag wieder am frühen Morgen aufstehen müssen, um zum Gericht zu fahren, sagte die Juristin.
Während der Verhandlung wurden den Angeklagten laut der Anwältin Essen und Getränke verweigert. Diese Behandlung sei nach dem Maßstab der Menschenrechtskonvention "inakzeptabel". Zudem stelle der Prozess eine Einschränkung der Redefreiheit dar, gegen die Samuzewitsch ebenfalls Beschwerde in Straßburg eingereicht habe. Die drei Frauen waren im August wegen "Rowdytums" zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein "Punkgebet" gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert hatten.