
28. April 2013: Fast ein Jahr nachdem Alexej Gaskarow wegen des Verdachts auf Teilnahme an Massenunruhen und der Gewalt gegen Polizeibeamte festgenommen wurde, verurteilte man den Oppositionelle zu dreieinhalb Jahren Haft. Eine frühzeitige Entlassung wurde abgelehnt. Das Argument: Gaskarow habe den Tagesplan im Gefängnis nicht eingehalten und habe einen Mitarbeiter der Anstalt nicht gegrüßt.
© Anton Karliner