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Nach der Katastrophe "Volk wird am 14. Mai das Nötige tun": Erdogan beharrt trotz Erdbebens auf vorgezogenen Wahltermin

Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei
"Dieses Volk wird, so Gott will und die Zeit naht, am 14. Mai das Nötige tun", sagte Erdogan
© Turkish Presidency / APA Images via ZUMA Press Wire / DPA
Am 14. Mai sollen die Bürger der Türkei zur Wahlurne gehen – Erdbebenkatatstrophe hin oder her. So will es Präsident Erdogan. Es wird wohl die wichtigste Abstimmung seit Jahrzehnten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will auch nach der Erdbebenkatastrophe am Termin für vorgezogene Neuwahlen Mitte Mai festhalten. "Dieses Volk wird, so Gott will und die Zeit naht, am 14. Mai das Nötige tun", sagte Erdogan am Mittwoch in Ankara. Die Opposition hatte sich zuvor schon für den Termin ausgesprochen. Nun war es das erste Mal, dass sich das amtierende Staatsoberhaupt dazu äußerte. Erdogan will dann erneut fürs Präsidentenamt kandidieren. Zwischenzeitlich gab es auch Spekulationen, dass die Wahlen später stattfinden.

Allein in der Türkei starben beim Erdbeben mehr als 45.000 Menschen

Bei den Erdbeben der Stärke 7,7 und 7,6 kamen allein in der Türkei mehr als 45.000 Menschen ums Leben. Mehr als 1,9 Millionen wurden nach Angaben der Regierung aus den betroffenen Provinzen evakuiert. Weitere 1,9 Millionen leben dort in Zelten. Hinzu kommen Tausende Todesopfer im Nachbarland Syrien. Über die Details zum Ablauf der gleichzeitig stattfindenden Präsidenten- und Parlamentswahlen wurden keine Angaben gemacht.

Der 69 Jahre alte Erdogan hatte im Januar angekündigt, per Dekret vorgezogene Wahlen am 14. Mai zu veranlassen – regulär wäre im Juni gewählt worden. Dies kann der Verfassung zufolge entweder mit Zustimmung von 60 Prozent der Abgeordneten im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten geschehen. Die Opposition argumentiert, dass Erdogan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt.

Unklar, ob Erdogan noch einmal kandidieren kann

Im Parlament verfügt Erdogans regierende AKP mit ihrem ultranationalistischen Partner MHP jedoch nur über eine einfache Mehrheit – könnte also ohne die Opposition keine Neuwahl beschließen. Nach Ansicht der Regierung steht der Kandidatur jedoch nichts im Weg. Erdogan sei 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden – seine vorherige Amtszeit zähle also nicht. Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht.

Als mögliche Gegenkandidaten Erdogans gelten der Parteichef der stärksten Oppositionspartei CHP, Kemal Kilicdaroglu, der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu und der Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas (beide ebenfalls CHP).

cl DPA

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