Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Main) hatte die Aufhebung beantragt, um Hausdurchsuchungen bei dem 78-Jährigen wegen Verdachts der Steuerhinterziehung durchführen zu können.
Eigentlich soll die Immunität die Abgeordneten des Bundestages vor der Strafverfolgung schützen, um sie als Vertreter des Volkes vor möglicher Willkür der Exekutive, vor allem von Polizei und Staatsanwaltschaft, zu bewahren und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Es soll verhindert werden, dass eine Regierung politische Gegner kaltstellen kann.
Immunität von Abgeordneten steht im Grundgesetz
"Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt", heißt es dazu von der Bundestagsverwaltung.
Nur der Bundestag kann nach dem Grundgesetz die Immunität seiner Abgeordneten aufheben, erst dann können Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Für die Landtagsabgeordneten in den Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen.
In der Regel empfiehlt der zuständige Immunitätsausschuss des Bundestags dem Plenum, die Immunität auf Antrag aufzuheben. Dies haben die Abgeordneten in ihrer Geschäftsordnung festgelegt. "Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten, es sei denn, dass es sich um Beleidigungen politischen Charakters handelt", heißt es darin.

In Gaulands Fall gehe es der Frankfurter Staatsanwaltschaft um Durchsuchungen von dessen Privaträumen, sagte ein Sprecher dem stern. Laut Geschäftsordnung des Bundestages muss ein weiteres Mitglied des Bundestags bei der Durchsuchung anwesend sein.
Alexander Gauland ist 13. Fall seit 2017
Dass der Bundestag die Immunität für eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aufhebt, kommt häufiger vor: In der seit 2017 laufenden Legislaturperiode gab es vor Gauland bereits zwölf Anträge auf Genehmigung eines Strafverfahrens oder zum Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses. Betroffen davon waren laut stern-Auswertung die FDP-Fraktion zweimal, die SPD ebenso zweimal, die CSU einmal, die Linke einmal und die AfD (ohne Gauland) zweimal. Dreimal ging es um fraktionslose Abgeordnete.

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Doch bei aller Aufregung um den Fall Gauland ist auch festzuhalten: Die Aufhebung der Immunität sagt nichts über Schuld oder Unschuld des Betroffenen aus. Auch der AfD-Fraktionschef gilt bis zu einer Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.
Hinweis der Redaktion: Nach Erstveröffentlichung des Artikels haben wir präzisiert, dass es um Durchsuchungen von mehreren Objekten Gaulands geht.
Quellen: Bundestag (1), Bundestag (2), Bundestag (3), Grundgesetz