Nach rund zehn Monaten hat die Polizei das #link;http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/occupy-91385356t.html?sort=datedown; Occupy#-Camp vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main geräumt. Die Stadt hatte vor allem wegen hygienischer Missstände angekündigt, das seit Mitte Oktober bestehende Zeltdorf aufzulösen. Das Verwaltungsgericht hatte am Montagmittag einen Eilantrag der Aktivisten gegen das Vorhaben der Stadt abgelehnt. Daraufhin zogen massive Polizeikräfte vor der EZB auf.
Im Lager befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch rund 40 Aktivisten, wie eine Occupy-Sprecherin berichtete. Die Polizei nahm ihre Personalien auf und forderte die bankenkritischen Aktivisten per Megafon auf, das Gelände zu verlassen und die Zelte abzubauen.
Viele Bewohner räumten daraufhin das Camp, die Ordnungshüter rissen die ersten Zelte ab. Gegenwehr gab es zunächst nicht. Die Aktivisten hatten seit dem vergangenen Oktober in den Grünanlagen vor dem Hochhaus der europäischen Zentralbank campiert.
Scharfe Kritik von der Linkspartei
Das Verwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung dazu beigetragen, "dass die Grünfläche wieder an die Frankfurter Bürger zurückgegeben werden kann", erklärte Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU).
Die hessische Linke kritisierte die Räumung dagegen scharf. Als Sitz der EZB sei es Aufgabe der Stadt Frankfurt, "das demokratische Recht auf Protest zu garantieren und nicht, diesen zu verhindern", erklärte Landeschef Ulrich Wilken. Occupy-Camps seien "eine wichtige Form des Protests gegen die zerstörerische Europapolitik der Bundesregierung, gegen die europaweite Zerstörung des Sozialstaats zur Finanzierung von Bankverlusten."
Ablehnung des Kapitalismus und des Bankensystems
In der vergangenen Woche war bereits das Düsseldorfer Camp der Occupy-Bewegung ohne größere Gegenwehr geräumt worden. Auch dort wollte das Ordnungsamt die seit Oktober 2011 errichteten Holzhütten und Zelte in der Innenstadt nicht länger dulden.
Die Lager waren nach dem Aufleben der Occupy-Bewegung in den Vereinigten Staaten entstanden. Die Demonstranten wollten damit ihre Ablehnung des Kapitalismus und des Bankensystems unterstreichen. Die Camps zogen aber auch weniger politisch engagierte Menschen an.

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Gericht sieht kein gemeinsames Ziel mehr
Das Lager und die dauerhafte Besetzung der Grünanlage sei durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt mit. Ein gemeinsames Ziel der Menschen in dem Camp - neben Aktivisten auch Ausländer, Angehörige nationaler Minderheiten, Obdachlose oder Drogensüchtige - sei nicht mehr erkennbar.
Die in der Grünanlage aufgestellten Hütten, Zelte, Sofas, Sessel, Stühle und andere Gegenstände trügen nicht unmittelbar zur gemeinsamen Meinungsbildung bei, hieß es weiter. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit berechtigte nicht dazu, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen.