Berlin Gericht stoppt Hansen als Polizeipräsident

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ernennung von Udo Hansen zum neuen Berliner Polizeipräsidenten gestoppt. Somit bleibt der Posten weiterhin unbesetzt.

Das monatelange Tauziehen um einen neuen Polizeichef für Berlin geht in die nächste Runde. Der Berliner Senat hat zum zweiten Mal eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte am Mittwoch die Besetzung der Stelle. Der vom Senat ausgewählte frühere Chef der Bundespolizei Ost, Udo Hansen, darf vorerst nicht Polizeipräsident werden. Wer das Rennen macht, ist damit wieder offen.

Das SPD-Mitglied Hansen war der Wunschkandidat des ausgeschiedenen Innensenators Ehrhart Körting (SPD). Dessen Nachfolger Frank Henkel (CDU) hatte in der Vergangenheit deutlich Position gegen den designierten Polizeichef bezogen.

Das Gericht begründete seinen Beschluss mit Verfahrensfehlern. Die Senatsverwaltung habe ihre Entscheidung "in unzulässiger Weise allein auf das Ergebnis der zwischenzeitlich geführten Auswahlgespräche gestützt", hieß es in der Mitteilung. Eine aktuelle Beurteilung des unterlegenen Bewerbers Klaus Keese sei dagegen außer Acht gelassen worden.

Hansen hat Ruf als Hardliner

Das Auswahlverfahren läuft bereits seit Dezember 2010. Berlins langjähriger Polizeipräsident Dieter Glietsch war im Mai in den Ruhestand gegangen. Zurzeit leitet Vize-Präsidentin Margarete Koppers die Berliner Polizei.

Hansen hatte sich als Chef des Bundesgrenzschutzes am Flughafen Frankfurt/Main Ende der 90er Jahre einen Ruf als Hardliner erworben. Damals ließ Hansen Zäune und Stacheldraht um Unterkünfte von Asylbewerbern ziehen, um deren Flucht zu verhindern.

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