Die Bremer AfD darf nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen. Der Bremer Landeswahlausschuss wies am Donnerstag Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender AfD-Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurück und stufte diese als nicht zulassungsfähig ein. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.
Der Landeswahlausschuss für das Bundesland Bremen hatte zunächst eine der zwei konkurrierenden Listen der AfD aus formalen Gründen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Die Entscheidung betraf den Wahlvorschlag, den ein sogenannter Notvorstand für den zerstrittenen Landesverband eingereicht hatte. Die Einladung zur Aufstellungsversammlung für die Kandidaten habe nicht den Vorschriften entsprochen, befand der Ausschuss am Donnerstag. Sie sei im November 2022 nur in der Zeitung "Weser-Kurier" veröffentlicht worden; nicht alle Parteimitglieder seien erreicht worden.
Wahl in Bremen ohne AfD
Der Landesverband der Partei ist zerstritten. Zwei konkurrierende Vorstände nehmen für sich in Anspruch, die Partei zu vertreten. Im Wahlbereich Bremen reichten die Vorstände jeweils eigene Kandidatenlisten für die Wahl ein, was unzulässig ist.
Der für den Wahlbereich Bremen zuständige Wahlbereichsausschuss verweigerte beiden Listen daher in der vergangene Woche die Zulassung. Beide Vorstände legten Beschwerden ein, über die nun der Landeswahlausschuss entscheidet. Das Gremium befasst sich außerdem mit einer Beschwerde des Bremerhavener Wahlbereichleiters gegen die Zulassung einer AfD-Liste in seinem Bereich. Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind nach Angaben der Bremer Landeswahlleitung abschließend und können nicht weiter angefochten werden.