Nach heftiger Debatte Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Es ist das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage: Nach einer Entscheidung des Bundestages ist geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig strafbar.

Die Sterbehilfe wird in Deutschland unter bestimmten Bedingungen künftig strafbar sein. Der Bundestag billigte am Freitag mehrheitlich in dritter Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand und Kerstin Griese, der eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vorsieht. Damit sollen vor allem die umstrittenen Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden. Für die Vorlage stimmten in dritter und abschließender Lesung 360 von 602 Abgeordnete, dagegen waren 233. Neun Abgeordnete enthielten sich.

Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker der Neuregelung hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt. Derzeit ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, den Ärzten aber durch regional unterschiedliches Standesrecht vielerorts untersagt.

Eindringliche Debatte vor der Abstimmung

Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Für die Vorlage von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Carola Reimann, der eine Erlaubnis der ärztlichen Sterbehilfe vorsah, votierten in der zweiten Abtimmung 128 Abgeordnete. Für den Vorschlag der Grünenpolitikerin Renate Künast, der explizit auf das Verbot der kommerziellen Sterbehilfe abzielte, stimmten 52 Parlamentarier. Dem Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, der die Sterbehilfe generell unter Strafe stellen wollten, stimmten 37 Parlamentarier zu. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.

AFP · DPA
mad/jen