Bundesverfassungsgericht Behinderung des BND-Ausschusses nicht rechtens

Mehrmals hatte die Bundesregierung den BND-Ausschussmitgliedern Auskünfte und Einblicke in bestimmte Akten verweigert. FDP, Grüne und Linkspartei bemängelten dies, reichten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun gab Karlsruhe den Klägern überwiegend Recht: Die Regierung hat mit ihrem Verhalten gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Bundesregierung hätte die Aufklärungsarbeit im BND-Untersuchungsausschuss nicht beschränken dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion überwiegend stattgegeben. Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Regierung hat also gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Bundesregierung hatte sich bei den Aussagen von Ministern und Beamten vor allem zu den Komplexen der verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz auf einen "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" berufen. Die Opposition sah die Arbeit des Ausschusses dadurch behindert. Das Karlsruher Gericht gab den Klägern Recht: Sich pauschal auf die zulässigen Gründe zur Begrenzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts zu berufen - wie das Staatswohl oder die exekutive Eigenverantwortung - sei in keinem Fall ausreichend.

Der eingesetzte BND-Untersuchungsausschuss sollte unter anderem die Beteiligung des BND bei CIA-Flügen mit Terrorverdächtigen über deutsche Flughäfen klären. Im Juni dieses Jahres wurde der Abschlussbericht vorgelegt.

DPA DPA

Mehr zum Thema

Newsticker