Bundesverfassungsgericht Keine Chance mit erschlichenem Pass

"Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden", heißt es klar und unmissverständlich im Grundgesetz. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich ein Ausländer die Einbürgerung erschlichen hat.

Eingebürgerten Ausländern kann ein durch Täuschung erschlichener deutscher Pass nachträglich wieder entzogen werden. Dies gelte auch, wenn dem Betroffenen die Staatenlosigkeit droht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schützt auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme.

Regeln für Familien Ausgebürgerter fehlen

Damit wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes ab. Er war 2000 auf Grund gefälschter Nachweise eingebürgert worden. Zum Beleg seiner Unterhaltsfähigkeit hatte der in Pforzheim lebende Mann die Lohnbescheinigung einer Hanauer Firma vorgelegt. Tatsächlich arbeitete dort aber ein anderer Mann unter seinem Namen. Als sich die Täuschung herausstellte, entzog ihm die Ausländerbehörde den deutschen Pass wieder, weshalb der Mann vor Gericht zog.

Allerdings gab der Zweite Senat dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung. In Deutschland wurden seit 2002 rund 420.000 Ausländer eingebürgert. In nur 84 Fällen wurden die Bescheide wegen Täuschung rechtskräftig zurückgenommen.

Kein Schutz bei Täuschung

Gegenstand der Entscheidung ist Artikel 16 Grundgesetz, in dem es heißt: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden." Nach den Worten der Richter will die Verfassung dadurch ausschließen, dass sich der historische Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts im Nazi-Regime wiederholt. Dieser Zweck schließe es allerdings - ungeachtet des Wortlauts - nicht aus, einen durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung erworbenen Pass gleichwohl wieder zu entziehen. Denn wer missbräuchlich eine rechtswidrige Einbürgerung erwirkt habe, genieße kein schutzwürdiges Vertrauen.

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Reuters/AP/DPA