Bundesverfassungsgericht Papier liest der Politik zum Abschied die Leviten

In gut einer Woche rückt der bisherige Stellvertreter Andreas Voßkuhle an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts. Der scheidende Präsident des obersten deutschen Gerichts, Hans-Jürgen Papier, wies zum Abschied Vorwürfe der Politik zurück, das Gericht geriere sich als Ersatzgesetzgeber.

Einschneidender Personalwechsel beim Bundesverfassungsgericht: Am Freitag kommender Woche wählt der Richterwahlausschuss des Bundestags einen neuen Präsidenten, einen neuen Vizepräsidenten sowie einen neuen Verfassungsrichter im Ersten Senat. Als Nachfolger des nach zwölf Jahren ausscheidenden Hans-Jürgen Papier soll mit dessen bisherigem Stellvertreter Andreas Voßkuhle dann wieder ein von der SPD vorgeschlagener Kandidat an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts rücken. Papier selbst las der Politik zum Abschluss seiner Amtszeit noch einmal deutlich die Leviten.

Bei seiner letzten Pressekonferenz als Präsident des Bundesverfassungsgerichts verteidigte er die Karlsruher Rechtsprechung entschieden gegen Forderungen nach einem "Primat der Politik". Versuche, das Gericht bei der Überprüfung gesetzlicher Normen in die Schranken zu weisen, träfen "den Nerv des Verfassungsstaats", warnte Papier.

Der Vorwurf, die Karlsruher Richter gerierten sich als Ersatz-Gesetzgeber, sei einfach unzutreffend. Schließlich habe des Bundesverfassungsgericht in den fast 60 Jahren seines Bestehens lediglich 619 Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern ganz oder teilweise aufgehoben. Bei der Vielzahl entsprechender Bestimmungen bewege sich diese Zahl im Promillebereich, so dass es keinerlei Anlass für Dramatisierungen gebe. Papier warnte davor, an Grundsätzen zu rütteln, die mit der Schaffung unabhängiger Verfassungsgerichte inzwischen auch von vielen anderen Ländern übernommen wurden.

FDP benennt Göttinger Völkerrechtler

Eigentlich läuft die Amtszeit des 66-jährigen Gerichtspräsidenten bereits Ende Februar aus. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin hat es aber versäumt, rechtzeitig einen Nachfolger für seinen frei werdenden Richtersitz zu benennen, so dass Papier nun doch etwas länger im Amt bleibt. Das Vorschlagsrecht dafür kommt der FDP zu, die inzwischen den Göttinger Völkerrechtslehrer Andreas Paulus als Richter im Ersten Senat nominiert hat.

Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Münchner FDP liegt mit Geburtsjahrgang 1968 nur knapp über dem für Verfassungsrichter geltenden Mindestalter von 40 Jahren. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass die FDP die Chance verstreichen lasse, eine Frau als Verfassungsrichterin aufzustellen. Nur drei der 16 Karlsruher Richter sind weiblich.

Paulus studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard. Im Juni 2000 promovierte er in München. Sechs Jahre später folgte dort die Habilitation. Die noch unveröffentlichte Habilitationsschrift trägt den Titel "Parlament und Streitkräfteeinsatz in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive". Paulus vertrat Deutschland im Rechtsstreit mit den USA im Fall LaGrand. Die deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand waren 1999 wegen Raubmordes im US-Bundesstaat Arizona hingerichtet worden. Ihnen war keine konsularische Betreuung ermöglicht worden, wogegen Deutschland protestiert hatte.

Kirchhof übernimmt Grundrechte-Senat

Die Nachfolge Papiers als Vorsitzender des für Grundrechte zuständigen Ersten Senats soll nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof übernehmen. Der von der Union benannte Bruder des Steuerrechtlers Paul Kirchhof steigt damit auch zum neuen Vizepräsidenten auf. In Karlsruhe ist es Tradition, dass sich von Union und SPD benannte Richter als Präsidenten abwechseln und der Vizepräsident von der jeweils anderen Seite gestellt wird.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und jetzige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Wolfgang Neskovic, wiederholte seine Forderung nach einer öffentlichen Debatte über die Kandidaten für das Verfassungsgericht. "Die Wahl darf nicht als 'geheime Kommandosache' gesehen werden." Die Richter sprächen "Recht im Namen des Volkes, deswegen muss das Volk auch wissen, wer über sie zu Gericht sitzt", sagte Neskovic. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Otto Fricke, habe zugesagt, dass sich jedes Mitglied des Ausschusses vor der Wahl persönlich ein Bild des Kandidaten machen könne. So gebe es immerhin eine bisher nicht vorhandene Entscheidungsgrundlage.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Der Wahlausschuss des Bundestages besteht aus zwölf Abgeordneten. Das Gremium wählt die Hälfte der Richter jedes Senats des Verfassungsgerichts. Die andere Hälfte wird vom Bundesrat gewählt.

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