Der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Rechtsanwalt des rechtskräftig verurteilten Armin Meiwes, Harald Ermel, bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus", nach dem der Potsdamer Strafrechtsprofessor Wolfgang Mitsch in Karlsruhe Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat.
In seiner laut Ermel 107 Seiten starken Beschwerdeschrift nennt Mitsch die Verurteilung von Meiwes zu lebenslanger Haft unverhältnismäßig und bezeichnet sie als Verstoß gegen das Grundgesetz. Danach sieht Mitsch insbesondere die ersten drei Artikel des Grundgesetzes verletzt, die den Schutz der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren sollen.
Bundesgerichtshof wies Revision zurück
Erst im Februar hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts als unbegründet zurückgewiesen. Meiwes hatte im März 2001 einen Mann getötet und sein Fleisch teilweise gegessen, um sich sexuell zu befriedigen. Mit einer Entlassung auf Bewährung kann er frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren Haft rechnen - "und das auch nur dann, wenn er nicht mehr gefährlich ist", wie der BGH erklärte.
Das Frankfurter Landgericht hatte bei der Urteilsverkündung am 9. Mai 2006 von einem "besonders perversen Mord" gesprochen, der aber wegen der Einwilligung des Opfers nicht auf sittlich tiefster Stufe stehe. Meiwes hatte einen 43-jährigen Ingenieur, den er im Internet kennen lernte, am 9. und 10. März 2001 in einem eigens eingerichteten "Schlachtraum" seines Hauses im nordhessischen Rotenburg-Wüstefeld entmannt, später erstochen, die Leiche zerteilt und in Beuteln portioniert. Die Tat nahm er mit einer Videokamera auf.