Ich saß geografisch an derselben Stelle", sagte Westerwelle auf die Frage, ob er bei der Leitung der Kabinettssitzung auf dem Platz von Merkel gesessen habe. Auch sonst schien alles seinen gewohnten Gang zu gehen mit dem "Kanzler für einen Tag".
Das Bundeskabinett beschloss ein neues Regierungskonzept für den gesamten südamerikanischen Kontinent sowie die Karibik. Mit den geänderten Leitlinien soll auf das wachsende wirtschaftliche und politische Gewicht von Ländern wie Brasilien oder Mexiko eingegangen werden. In Brasilien finden 2014 und 2016 auch die nächste Fußball-WM sowie Olympische Sommerspiele statt.
Das Konzept war in den vergangenen Monaten vom Auswärtigen Amt ausgearbeitet und dann von den anderen Ressorts abgesegnet worden. Außenminister Guido Westerwelle bezeichnete die Entwicklung des südamerikanischen Kontinents als "eine einzige Erfolgsgeschichte". "Wir sollten klug genug sein, dabei zu sein, in unserem beiderseitigen Interesse." Westerwelle hatte bereits kurz nach seinem Amtsantritt Südamerika besucht.
Das bisherige Lateinamerika-Konzept der Bundesregierung stammte von 1995. Seither haben viele Staaten aus der Region international stark an Bedeutung gewonnen und werden von anderen Ländern umworben. Das neue Konzept soll auch dabei helfen, gegen Konkurrenz aus China oder anderen großen Industrienationen besser standzuhalten. Insgesamt gibt es in der Region 33 unabhängige Länder mit mehr als einer halben Milliarde Einwohnern.
Außerdem stimmte das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Peter Ramsauer zu, das "Begleitete Fahren mit 17" in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Wenn auch Bundestag und Bundesrat dies billigen, gilt ab ab 1. Januar 2011 die einheitliche Regelung: 17-jährige dürfen nach Erwerb des Führerscheins bis zum 18. Geburtstag mit einem Begleiter als Aufsicht einen Pkw fahren.
Allerdings muss die Begleitperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen. Auch darf sie höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben und muss bei der Fahrerlaubnisbehörde registriert sein.
Wenn ein junger Fahrer die Auflagen missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen. Empfindliche Strafen drohen auch dem Begleiter, wenn er alkoholisiert ist. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre ohnehin die Null-Promille-Regel.