Der Bundesrat hat die Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter gebilligt. Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit stimmte die Länderkammer auf Freitag in Berlin für die Verfassungsänderung. Die Reform stellt sicher, dass die 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger weiter Hilfe aus einer Hand erhalten.
Bereits Mitte Juni hatte der Bundestag zugestimmt. Langzeitarbeitslose sollen wie bisher in den fast 350 Jobcentern gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen betreut werden. Die Gesetzesreform ist notwendig, weil das Verfassungsgericht 2007 die Mischverwaltung als nicht grundgesetzkonform eingestuft hatte.
Die bestehenden 69 Optionskommunen, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, bleiben ebenfalls erhalten. Maximal 41 dürfen nun noch neu hinzukommen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird sich also in der Praxis wenig ändern.