Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle befürwortet die Fernsehübertragung von Gerichtsverhandlungen. Zumindest die mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts könne man auch im Fernsehen zeigen, sagte der Jurist am Donnerstag anlässlich der Verabschiedung des Karlsruher ARD-Korrespondenten Karl-Dieter Möller und der Amtseinführung seines Nachfolgers Frank Bräutigam.
Gegen Voßkuhles Vorschlag wurden jedoch auch Bedenken laut. Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) Klaus Tolskdorf widersprach am Rande der Veranstaltung in Karlsruhe einer öffentlichen Übertragung von Gerichtsverhandlungen. Auch mehrere Bundesverfassungsrichter äußerten sich kritisch.
Ton- und Bildaufnahmen aus laufenden Gerichtsverhandlungen sind nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz verboten. Nur vor und nach den Verhandlungen darf im Gerichtssaal gefilmt werden.
Das Bundesverfassungsgericht machte 1998 eine Ausnahme von diesem Prinzip. Dort dürfen seit zwölf Jahren die mündlichen Urteilsverkündungen komplett gefilmt und auch Tonaufnahmen gemacht werden. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurde entsprechend geändert. Fernsehaufnahmen aus mündlichen Verhandlungen sind allerdings auch im Bundesverfassungsgericht tabu. Voßkuhle sagte, er persönlich wäre nicht abgeneigt darüber nachzudenken, öffentliche Verhandlungen zumindest beim Bundesverfassungsgericht im Grundsatz ganz für entsprechende Aufnahmen freizugeben.
Fernseh-Übertragungen hätten nach Ansicht des Juristen den Vorteil, dass die Öffentlichkeit ein realistisches Bild über die deutsche Justiz gewinnt statt Fehlvorstellungen aus amerikanischen Filmen oder Gerichtsshows zu entwickeln. Den Schutz der Persönlichkeit könne man durch Pixeln einzelner Personen oder andere Maßnahmen sicherstellen.