Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat den restriktiven Umgang von Behörden mit dem Informationsfreiheitsgesetz scharf kritisiert. Manche Behörden legten es geradezu darauf an, durch "überlange Verfahrensdauer und erhebliche Gebühren diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu entmutigen", die den Anspruch auf freien Zugang zu Daten geltend machten, sagte Schaar am Dienstag in Berlin.
Zwar bemühten sich viele Bundesbehörden um Transparenz und wendeten das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geradezu vorbildlich an, sagte Schaar bei der Übergabe des Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008 und 2009. Jedoch habe sich der Informationsfreiheitsgedanke noch nicht überall durchgesetzt. In einigen Behörden seien die Widerstände größer geworden, etwa in der Finanzverwaltung. Ministerien verweigerten den Zugang zu Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren mit dem Hinweis, es handele sich um Regierungstätigkeit.
Bei der Übergabe seines ersten Tätigkeitsberichts vor zwei Jahren sei er voller Zuversicht gewesen, dass Transparenz und Informationsfreiheit im Behördenalltag bald zur selbstverständlichen Normalität werden. "Es bedarf aber offenbar noch erheblicher Anstrengung, ehe wir eine transparente Bundesverwaltung haben."
Schaar verwies auf den unzureichenden Bekanntheitsgrad des Gesetzes. Sowohl Änderungen der behördlichen Praxis als auch eine Begrenzung der Ausnahmetatbestände seien erforderlich. Schaar sah die Behörden in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Recht hinzuweisen. Er kritisierte: "Die Verwaltung sollte das Interesse an ihrer Arbeit und die Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger nicht als Belästigung oder Angriff werten, sondern als die Chance begreifen, das Vertrauen in ihre Tätigkeit zu festigen und ihr Handeln transparent zu machen."
Bei den Anfragen von Bürgern an ihn sei eine deutliche Verschiebung von allgemeinen Anfragen hin zu konkreten Beschwerden zu verzeichnen. In knapp 40 Prozent der Fälle konnte der Beauftragte erreichen, dass die Behörden ihren ablehnenden Standpunkt revidierten und doch noch den gewünschten Einblick in die Unterlagen gewährten. Oft habe die Rechtsauffassung zwischen Behörden und Beauftragtem weit auseinander gelegen, in vier Fällen sprach er eine förmliche Beanstandung aus.
Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte zu dem Tätigkeitsbericht, selbst Kinderkrankheiten des IFG seien noch nicht völlig überwunden: "Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist eine Bringschuld der öffentlichen Stellen." Die derzeitige Praxis im Umgang mit Auskunftsersuchen führe nicht selten dazu, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis des IFG zulasten des Bürgers gekippt werde. Damit müsse endlich Schluss sein.