Die rechtsextreme NPD darf am 1. Mai nicht im Stadtzentrum Berlins demonstrieren. Das Berliner Oberverwaltungsgericht ließ am Freitag zwar eine NPD-Kundgebung am Mai-Feiertag zu, ordnete aber die Verlegung der Veranstaltung in einen Außenbezirk an. Damit hatte die Beschwerde des Berliner Innensenats gegen den erstinstanzlichen Beschluss teilweise Erfolg. Weiter untersagt bleibt nach einer ersten gerichtlichen Entscheidung eine »revolutionäre« 1.-Mai-Demonstration. Das Berliner Verwaltungsgericht befand am Freitag, dass es bei einem solchen Aufzug höchstwahrscheinlich zu Krawallen kommen würde.
Schutz vor Übergriffen
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass die NPD-Demonstration nur im östlichen Bezirk Hohenschönhausen und damit außerhalb der Innenstadt stattfinden dürfe. Die vom Berliner Verwaltungsgericht zunächst zugelassene Wegstrecke durch den Bezirk Lichtenberg berge erhebliche Gefahren für Demonstrationsteilnehmer, unbeteiligte Dritte und eingesetzte Polizisten, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Es sei mit gewaltsamen Aktionen linksradikaler Gruppierungen zu rechnen. Die NPD müsse daher eine Verlegung an einen Ort hinnehmen, »an dem die Versammlungsteilnehmer in höherem Maße vor Übergriffen gewaltbereiter Dritter geschützt werden können«.
Verbindung zum NS-Regime
Nicht erreichen konnte der Innensenat, dass die NPD-Demonstration auf den 5. Mai verschoben wird. Werthebach hatte argumentiert, ein NPD-Aufzug am 1. Mai rufe Erinnerungen an das NS-Regime hervor. Die Nationalsozialisten hatten 1933 den 1. Mai zum »Tag der nationalen Arbeit« erklärt und zum Feiertag gemacht. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, der 1. Mai sei im Bewusstsein der Bevölkerung nicht mit dem NS-Regime verbunden.
Seit 1987 war es in Kreuzberg und teilweise auch in Prenzlauer Berg regelmäßig zu Straßenschlachten zwischen meist jugendlichen Demonstranten und Polizisten gekommen. Die Sicherheitsbehörden wollen in diesem Jahr mit einem Rekordaufgebot von 9000 Polizisten im Einsatz sein.
(ap)