Als Konsequenz aus dem Bericht des Sonderermittlers in der NSA-Affäre will die Bundesregierung ihren Auslandsgeheimdienst neuen Regeln unterwerfen. Es werde eine "klarstellende gesetzliche Regelung zur strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes" geben, kündigte Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Freitag in Berlin an. Details nannte sie nicht. Auch einen Zeitplan könne sie nicht nennen, da ein solches Gesetz vom Bundestag erarbeitet werden müsse.
Wirtz reagierte auf den Abschlussbericht des ehemaligen Richters am Bundesverwaltungsgericht, Kurt Graulich. Als Sonderermittler in der BND/NSA-Affäre hat er nach monatelanger Auswertung geheimer Dokumente einen Bericht vorgelegt. In dem Reuters vorliegenden Dokument kommt Graulich zu dem Ergebnis, dass vor allem europäische Regierungseinrichtungen in hoher Zahl Spähziele des US-Geheimdienstes NSA gewesen seien. Die fanden sich auf Listen mit Zielen, sogenannten Selektoren, die der BND im Auftrag der NSA am Horchposten in Bad Aibling in den Jahren 2004 bis 2012 ausspionieren sollte. So seien die "E-Mail-Adressen ganzer Bürostäbe europäischer Regierungen" enthalten gewesen. Aber auch durch das Grundgesetz besonders vor Ausspähung geschützte deutsche Ziele standen in hoher Zahl auf der Liste der NSA, wie aus dem Bericht hervorgeht, über den zuerst "Spiegel Online" berichtet hatte. Darunter befanden sich auch Wirtschaftsunternehmen. Die untersuchten rund 40.000 Selektoren zeigten "qualitativ gravierende Verstöße durch die NSA", schreibt Graulich.