Gesetzesvorlage Bundesregierung beschließt einheitliche Corona-Notbremse – Verschärfungen greifen automatisch

Gesetzesvorlage: Bundesregierung beschließt einheitliche Corona-Notbremse – Verschärfungen greifen automatisch
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Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Gesetzesänderung für eine bundesweit verbindliche "Notbremse" auf den Weg gebracht. Demnach sollen in Deutschland künftig regional automatisch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen wie eine nächtliche Ausgangssperre greifen, wenn die Zahl der neuen Corona-Fälle den Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschreitet. Der Entwurf sieht auch vor, dass Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Fällen ihren Präsenzunterricht einstellen müssen. Per Verordnung aus dem Arbeitsministerium werden zudem Arbeitgeber verpflichtet, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die bezahlten Kinderkrankentage werden nochmals erhöht auf nun 30 Tage. Die bundesweite Regelung der Notbremse soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher werden sie per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich.
Die Regierung bringt eine Gesetzesänderung für eine bundesweit verbindliche "Notbremse" auf den Weg. Demnach sollen in Deutschland künftig regional automatisch schärfere Corona-Maßnahmen greifen.