Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich zu seiner persönlichen Mitverantwortung für das Hin und Her bei der Neuregelung der Corona-Isolation bekannt. "Das war ein Fehler, für den ich auch persönlich verantwortlich bin", sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Von dem zunächst geplanten Verzicht auf die Isolation von Corona-Infizierten sei "das falsche Signal" ausgegangen - nämlich, dass eine Isolation Infizierter nicht mehr nötig sei. "Das wäre völlig falsch und würde die Pandemie verharmlosen", sagte Lauterbach.
Der "Grundgedanke" des ursprünglichen Beschlusses sei gewesen, die Gesundheitsämter durch den Verzicht auf Isolations- und Quarantäne-Anordnungen zu entlasten, sagte der SPD-Politiker. Diese Entlastung solle nun dadurch umgesetzt werden, dass lediglich auf Quarantäne-Anordnungen verzichtet wird - das heißt, Kontaktpersonen von Infizierten würden nun nicht mehr behördlich in Quarantäne geschickt. Infizierte sollen aber weiterhin eine Anordnung des Amts zur Selbstisolation bekommen.
Lauterbach ändert Meinung zur Corona-Isolation
Lauterbach hatte am Montag angekündigt, dass die verpflichtende Isolation zum 1. Mai entfallen solle. Dies war mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder abgestimmt. Die Entscheidung stieß bei Wissenschaftlern, Patientenschützern und Oppositionspolitikern auf Kritik und Unverständnis. In der Nacht zu Mittwoch rückte Lauterbach von dem Beschluss ab.
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Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.
Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)
Außerdem rechnet er mit einer Mehrheit für den jüngsten Kompromissvorschlag zur Impfpflicht am Donnerstag im Bundestag. "Ich gehe davon aus, dass wir die Impfpflicht morgen beschließen werden", sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Der am Dienstag zwischen zwei Abgeordnetengruppen ausgehandelte Kompromiss sei "ein guter Vorschlag".
Neuer Antrag zur Corona-Impfpflicht
Der neu gefasste Antrag sieht vor, sofort eine Impfpflicht ab 60 zu beschließen, die ab dem 1. Oktober greifen soll. Zu dieser Altersgruppe gehörten 90 Prozent derjenigen, die an oder mit Corona sterben, betonte der Gesundheitsminister. Er verwies zudem darauf, dass auch eine Impfpflicht ab 18 beschlossen werden könne, wenn sich die Situation bei den Menschen zwischen 18 und 59 nicht wesentlich verbessert habe.
Für den neuen Vorschlag haben sich die bisherigen Befürworter einer Impfpflicht ab 18 Jahren mit jenen zusammengetan, die eine mögliche Impfpflicht ab 50 mit vorgelagerter Pflichtberatung vorgeschlagen hatte.
Für den Kompromiss ist bislang aber keine Mehrheit in Sicht, weil die Union weiter an ihrem Vorschlag einer gestuften Impfpflicht festhält. Zwei weitere Anträge sehen den kompletten Verzicht auf eine Impfpflicht vor.