Rasterfahndung Wer ins Raster fällt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rasterfahndung gegen Islamisten rechtswidrig war. Aber was ist die Rasterfahndung, wie wird nach den Verdächtigen gesucht?

Bei der Rasterfahndung werden computergestützt möglichst viele private oder öffentliche Daten durchsucht, um aufgrund von bestimmten Merkmalskombinationen verdächtige Personen zu identifizieren.

Das Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte das Verfahren Ende der 70er Jahre zur Bekämpfung der RAF-Terroristen. 1979 wurde dadurch das RAF-Mitglied Rolf Heißler gefasst.

Rasterfahndung gegen Schläfer erfolglos

Nach den Anschlägen vom 11. September wurde die Rasterfahndung wieder entdeckt, um möglichen "Schläfern" auf die Spur zu kommen. Anders als in den 70er Jahren wurde allerdings nicht nach einer fest umrissenen Terrorgruppe gesucht, sondern nach Personen, die sich vor allem durch unauffälliges Verhalten auszeichnen sollten.

Laut Bundesverfassungsgericht blieb die Aktion soweit ersichtlich erfolglos. Allerdings sollen zwei Angeklagte im laufenden Düsseldorfer Prozess gegen drei mutmaßliche al Kaida-Terroristen durch die Rasterfahndung entdeckt worden sein, berichtete vor kurzem ein Fahnder.

Computergestützte Datensuche

Die Rasterfahndung unterscheidet sich von den anderen Methoden der Ermittlung und der Personensuche dadurch, dass hier computergestützt in Datenbeständen gesucht wird und nicht, wie bei der herkömmlichen Fahndung, auf der Straße oder am Flughafen nach Personen. Gerastert werden auch in außerpolizeiliche Datenbestände wie die der Einwohnermeldeämter, Wasserwerke oder KFZ-Stellen. Im Fokus sind unbestimmte Personen, die lediglich bestimmte Merkmale gemeinsam haben. Diese Merkmale, die sich aus herkömmlichen Ermittlungen ergeben, werden zu einem Täterprofil zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Alter, Geschlecht, Nationalität oder Religionszugehörigkeit, aber auch der Energieverbrauch, Fahrzeug oder Reisegewohnheiten.

Nachdem die Identität der mutmaßlichen Attentäter vom 11. September bekannt wurde, erstellte man in Deutschland einen Katalog charakteristischer Merkmale der möglichen Terroristen. Datenbestände sollten nach Personen durchforstet werden, die arabischer Herkunft, alleinstehend und zwischen 18 und 40 Jahre alt sind, ein technisches Fach studieren, viel reisen und männlich sind. Zuerst wurden Universitäten um die entsprechenden Daten gebeten. Aber auch bei Energieunternehmen wurde gesucht.

Genau das ist der Punkt, der die Rasterfahndung so brisant macht. Weil nur Daten, nicht aber die gerasterten Personen selbst in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden, merkt zunächst keiner der Betroffenen etwas davon und kann sich nicht verteidigen. Zudem haben die Ermittler Zugriff auf sämtliche Daten, die von irgendwem zu irgendeinem Zweck gespeichert wurden.

Verstoß gegen Grundrechte

Immer wieder kritisiert wird die Tatsache, dass lediglich das Profil der gesuchten Personen feststeht und durch die Rasterfahndung notwendig Unschuldige verdächtigt werden. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung wird so aufgehoben. Die Verknüpfung von Daten verschiedener Herkunft lediglich aufgrund festgelegter Merkmale ist nach Ansicht der Kritiker ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Obwohl es die Rasterfahndung seit dreißig Jahren gibt, wird sie eher selten eingesetzt. Das liegt auch an der Datenmenge, die die Beamten auswerten müssen. Weit wirkungsvollere Instrumente sind die geplante Aufnahme biometrischer Daten in den Personalausweis und andere Bestandteile des Anti-Terror-Paketes, die nach dem 11. September beschlossen wurden.

has mit DPA

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