Im Vermittlungsverfahren zum umstrittenen Steuerpaket der Bundesregierung haben sich die Union und SPD auf Belastungen von Konzernen in Höhe von rund vier Milliarden Euro geeinigt.
"Es handelt sich nur um Belastungen für Körperschaften", sagte Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) nach rund siebenstündigen Verhandlungen des Vermittlungsgremiums zwischen Bundestag und Bundesrat. Die Union habe durchgesetzt, dass es keine Steuerbelastungen für Bürger und Personengesellschaften gebe. Auch die SPD verbuchte das Ergebnis als Erfolg. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) sagte, angesichts der Bundesrats-Mehrheit der Union sei es das Optimum dessen, was man habe herausholen können. Grünen-Fraktionschefin Krista Sager sagte, es handele sich um einen wesentlichen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Das Gesetzespaket soll am kommenden Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Zwei Milliarden Euro mehr
Wichtigster Punkt des Kompromisses ist ein Verbot für Unternehmen, alte Guthaben aus der Körperschaftsteuer in den Jahren 2003, 2004 und 2005 auszuschütten. Die Guthaben waren angefallen, weil vor der Unternehmensteuerreform einbehaltene Gewinne höher besteuert wurden als ausgeschüttete. Die mehr gezahlten Steuern können sich die Unternehmen nun vom Fiskus zurückholen. Nach Ende des Moratoriums wird die Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens begrenzt. Bis 2019 dürfen Unternehmen es nur anteilig ausschütten. Allein diese Regelung soll rund zwei Milliarden Euro im Jahr Mehreinnahmen bringen.
Mehrmütterorganschaften werden verboten
Gegen den anfänglichen Widerstand der Union werden nach dem Kompromiss so genannte Mehrmütterorganschaften für Kapitalgesellschaften verboten. Durch einen solchen Zusammenschluss können zwei oder mehrere Konzerne bislang steuersparende Organschaften bilden. Zudem soll der Verlustabzug bei stillen Gesellschaftern eingeschränkt werden, um eine Umgehung des Verbots der Mehrmütterorganschaften zu verhindern. Durch diese Maßnahmen kann der Staat mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro rechnen.
Gegen Gewerbesteueroasen vorgehen
SPD und Union wollen zudem strengere Dokumentationspflichten für so genannte Verrechnungspreise einführen. Bislang müssen diese Daten, die für die Berechnung der Steuerschuld von verbundenen nationalen und internationalen Unternehmen bedeutsam sind, nicht ausgewiesen werden. Kommen die Unternehmen dem nicht nach, müssen sie nach den Vorschlägen Strafen zahlen. Dadurch sollen weitere 600 Millionen Euro in die Kassen von Bund und Ländern fließen. Der Kompromiss sieht zudem vor, gegen so genannte Gewerbesteueroasen in Deutschland vorzugehen. Unternehmen siedeln dort Tochtergesellschaften an, um Steuern zu sparen. Liegt der Hebesatz einer Oase unter 200 Prozent, wird der Gewerbesteuer-Messebetrag der Muttergesellschaft zugeschlagen.
Gesellschafter-Fremdfinanzierung ist wichtigster Punkt
Die von Steinbrück und seinem hessischen Amtskollegen Roland Koch (CDU) vorgeschlagene Verschärfung der Abschreibungsregelungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Halbjahres-Afa) ist nach Müllers Worten vollständig vom Tisch. Weitere Bestandteile eines zusätzlichen Vorschlages der Regierungschefs, die insgesamt Mehrbelastungen für Unternehmen und Bürger in Höhe von fünf Milliarden Euro vorsahen, werden zunächst nicht mehr verbindlich verfolgt. Nach Müllers Worten soll in Bundesrat und Bundestag jedoch eine Protokollerklärung verlesen werden, mit der die Bundesregierung beauftragt wird, entsprechende Gesetzesentwürfe vorzubereiten. Ein Volumen der zu erzielenden Steuereinnahmen wird nicht genannt. Wichtigster Punkt ist die so genannte Gesellschafter-Fremdfinanzierung, mit der inländische Mütter über Zinszahlungen an Töchter in ausländischen Steueroasen Steuern sparen.