Stärkung der Pressefreiheit Justizministerin will Journalisten besser schützen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Pressefreiheit stärken. Staatsanwälten soll künftig der Zugriff auf Journalisten und Informanten erschwert werden. Der Verdacht auf Beihilfe zum Geheimnisverrat reicht für Durchsuchungen nicht mehr aus.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Journalisten und deren Informanten besser vor dem Staatsanwalt schützen. "Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", sagte die FDP-Politikerin der "Welt am Sonntag". Mit einem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" soll dem Bericht zufolge sichergestellt werden, dass Journalisten bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Außerdem sollen die Regelungen über Beschlagnahmungen bei Journalisten verschärft werden.

Der Gesetzentwurf, mit dem Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten "Cicero"-Urteil aus dem Jahr 2007 umsetzt, befindet sich laut "Welt am Sonntag" derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Einwände der anderen Häuser erwarte das Justizressort nicht, da das Projekt im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP verabredet sei. Noch vor der Sommerpause solle sich das Kabinett damit befassen. In der Gesetzesbegründung heißt es der Zeitung zufolge, die Klarstellung der Rechtslage sei nötig, weil Journalisten trotz des "Cicero"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiterhin "wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen" seien. Leutheusser-Schnarrenberger sehe den Entwurf als Teil ihres Vorhabens einer "Neuausrichtung der Rechtspolitik" durch Stärkung der Bürgerrechte.

Beihilfe zum Geheimnisverrat kein Grund für Durchsuchungen

Konkret geht es dem Bericht zufolge um eine Ergänzung des Paragrafen 353b Strafgesetzbuch. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaften nutzen die Norm auch, um gegen die Presse vorzugehen. Über die Konstruktion einer Beihilfe zum Geheimnisverrat leiten sie Ermittlungen ein, um Redaktionsräume durchsuchen, Unterlagen oder Computer beschlagnahmen zu können. So soll herausgefunden werden, wer Journalisten über als vertraulich eingestufte Staatsgeschäfte informiert hat. Künftig soll das nicht mehr möglich sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass der bloße Verdacht, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, für einen Durchsuchungsbefehl nicht ausreiche. Das Gericht erklärte damit die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen für verfassungswidrig. Zugleich betonten die Richter, dass Razzien bei Journalisten unzulässig sind, wenn sie allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.

AFP/APN