Teures Schulessen Grüne und Union fordern geringeren Mehrwertsteuersatz

Wegen einer deutlichen Verteuerung von Schulessen fordern Politiker von Union und Grünen eine Neuausrichtung der Mehrwertsteuersätze.

Wegen einer deutlichen Verteuerung von Schulessen fordern Politiker von Union und Grünen eine Neuausrichtung der Mehrwertsteuersätze. Grund sind die Auswirkungen eines Erlasses des Bundesfinanzministeriums zur Erhebung der Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken, wie die "Leipziger Volkszeitung" schreibt. Dieser Erlass habe eine deutliche Verteuerung von Schulessen zur Folge, weil nun in der Regel bei ausgeteiltem Essen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt werde und nicht mehr der ermäßigte Satz von lediglich sieben Prozent.

"Das ist eine von vielen Ungereimtheiten im Mehrwertsteuer-System", zitiert die Zeitung Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). "Im Koalitionsvertrag steht, dass dieses Thema umfassend überprüft wird." Der neue Abgrenzungserlass zur Mehrwertsteuer stammt noch aus den Zeiten der Großen Koalition vom Oktober 2008.

Der Grünen-Politiker Boris Palmer nannte es "hochgradig ärgerlich, dass der Burger zum Mitnehmen neben der Schule mit lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden darf, während für das Bio-Essen in der Schule 19 Prozent fällig werden". In der Praxis führe dies zu einer Verteuerung des Schulessens von im Schnitt zehn Prozent, sagte der Tübinger Oberbürgermeister.

"Im Gesetz muss klargestellt werden, dass die Mehrwertsteuer beispielsweise für Schulessen auch dann nur bei sieben Prozent liegt, wenn man das Essen nicht nur zubereitet, sondern es auch austeilt", forderte Palmer. Wenn das politische Ziel, gesundes Essen in Schulen anzubieten, von allen getragen werde, dann dürfe man jetzt nicht die Mehrwertsteuer auf dieses Angebot erhöhen.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz bei Fastfood zum Mitnehmen bringe dem Fiskus einen Einnahmeverlust von 520 Millionen Euro jährlich, sagte Palmer unter Berufung auf Rechnungshof-Ermittlungen. Sinnvoller sei es, Fastfood-Essen generell mit dem vollen Mehrwertsteuersatz und Schulessen grundsätzlich nur mit dem verbilligten Mehrwertsteuersatz zu belegen.

APN
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