Türkische Staatsbürger, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, können dies künftig auch ohne Nachweis von Deutschkenntnissen tun. Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.
Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Die Familienzusammenführung verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.