Die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom Mittwoch entschieden.
Die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom Mittwoch entschieden.
Damit gaben die Karlsruher Richter den Verfassungsbeschwerden der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Kläger statt. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.