Urteil Verfassungsgericht Keine Großstadtzulage für Beamte

Der Wunsch eines Polizisten nach einer Gehaltserhöhung wegen der hohen Lebenshaltungskosten in München mag verständlich sein - ein Recht darauf aber besteht nicht. So hat es nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Beamte in Städten mit hohen Lebenshaltungskosten müssen nicht besser bezahlt werden als ihre Kollegen auf dem Land. Das Bundesverfassungsgericht hat eine "Ballungsraumzulage" für Staatsdiener in Großstädten abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Polizisten hatte damit keinen Erfolg. Der 51-Jährige hatte geltend gemacht, dass er sich in der bayerischen Landeshauptstadt für sein Einkommen sehr viel weniger leisten kann als in seiner Heimat im Raum Bayreuth.

Nach den Worten der Karlsruher Richter steht es dem Gesetzgeber nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Grundgesetz zwar frei, je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vorzunehmen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu bestehe aber nicht. Allerdings sei es die "Aufgabe" des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte.

2700 Euro netto im Monat

Der Beschwerdeführer verdient als Erster Kriminalhauptkommissar in der Besoldungsstufe A 13 rund 2700 Euro netto im Monat. Nach Angaben eines Experten in der mündlichen Verhandlung im Dezember liegt das Preisniveau in München um 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt.

Nach den Worten des Zweiten Senats unter Vorsitz von Winfried Hassemer entfaltet ein Beamtengehalt zwar eine geringere Kaufkraft, wenn die Kosten hoch sind. Dies sei aber nicht notwendigerweise mit einem niedrigeren Lebensstandard verbunden. Denn die vergleichsweise hohen Preise in Ballungsräumen spiegelten die gehobene Lebensqualität wider. Wer dort wohne, genieße zahlreiche Vorteile wie etwa ein reichhaltiges Bildungsangebot, bessere medizinische Versorgung und vielfältige Freizeit- und Unterhaltungsangebote. Zudem sei nicht ersichtlich, dass der Beamtensold verglichen mit Angestellten außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht mehr "standesgemäß" sei.

Im deutschen Beamtenrecht galt 100 Jahre lang bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1972 ein Zulagensystem, das örtliche Unterschiede ausgleichen sollte. In Bayern existiert eine solche Regelung noch für die unteren Gehaltsgruppen; sie läuft Ende 2009 aus.

DPA
DPA