Die Linke muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eine Strafe von knapp 300 000 Euro bezahlen. Damit wies das Gericht am Donnerstag die Klage der 2007 fusionierten Partei aus Linkspartei und Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) ab. Die Linke müsse sich als Rechtsnachfolgerin anrechnen lassen, dass eine Spende von rund 146 000 Euro der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf 2006 in Rheinland-Pfalz nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführt worden sei.
Das Gericht sprach von einem Verstoß gegen die Transparenz, die im Parteiengesetz vorgeschrieben ist. Mit dem Urteil wurde die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafe von 292 000 Euro "in vollem Umfang" bestätigt (Urteil vom 14. Januar 2010 - VG 2 K 118.09). Bei Verstößen gegen das Transparenzgebot muss die nicht angegebene Summe laut Parteiengesetz in doppelter Höhe als Strafe gezahlt werden.
Beide Parteien waren damals laut Gericht noch eigenständig. Die WASG hätte deshalb die Spende der anderen Partei in Form von Wahlkampfunterstützung kenntlich machen müssen. Die Linkspartei hatte die Ausgabe bei sich deklariert. Dass die Spende im Rechenschaftsbericht nicht ordnungsgemäß aufgeführt wurde, sei fahrlässig gewesen, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. "Ganz egal von wem das Geld kommt, es muss als Spende ausgewiesen werden."
Laut Urteil hätte Die Linke, die den Bericht für 2006 nach ihrer Fusion erstellte, ihre Pflicht erkennen können. Für das Jahr hätten beide Parteien ihre Ausgaben und Einnahmen vollständig angeben müssen. Über Spenden von mehr als 50 000 Euro müsse der Bundestag zudem sofort informiert werden.
Linke-Bundesschatzmeister Karl Holluba sagte, das Urteil werde zunächst geprüft. Dann entscheide die Partei über Rechtsmittel. Das Gericht ließ Berufung und Sprungrevision zu. Holluba hatte in der Verhandlung argumentiert, der Wahlkampf 2006 sei damals schon auf die Fusion ausgerichtet gewesen. Die Linkspartei habe die Zahlung nicht als Spende gesehen. Die Linkspartei war in Rheinland-Pfalz nicht selbst angetreten, sondern hatte Mitglieder zum Teil auf der Landesliste der WASG platziert.
Die Bundestagsverwaltung sah sich hingegen bestätigt. Sie prüft die Rechenschaftsberichte der Parteien. "Die Ausgabe der Linkspartei war die Einnahme der WASG", hatten die Anwälte des Bundestages betont. Sie verwiesen darauf, dass die Bürger ein Recht hätten zu erfahren, wer wem im Wahlkampf Geld gegeben hat.
Linken-Anwalt Tilo Hejhal hatte in der Verhandlung beklagt: "Wir sitzen nur hier, weil ein Fehlverhalten der WASG auf die Linke übergegangen ist." Die außergewöhnliche Situation vor der Parteienfusion werde es ohnehin nicht wieder geben - "vielleicht noch bei einer Fusion mit der SPD", sagte der Anwalt.