Grafik: Andrew Timmins / rös; Text und Recherche: Dirk Liedtke / gos
In Deutschland gibt es drei verschiedene nationale Geheimdienste: Der Militärische Abschirmdienst (MAD) untersteht dem Bundesverteidigungsministerium, der Bundesnachrichtendienst (BND) dem Kanzleramt und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem Bundesinnenministerium. Die drei Minister informieren die Bundeskanzlerin, ein Staatssekretär koordiniert als Beauftragter der Bundesregierung die Arbeit der drei Dienste. Jede Woche tagt die so genannte Sicherheitslage. Die Kontrolle erfolgt im Bundestag. Dort muss in einem abhörsicheren Raum das Bundeskanzleramt über die Arbeit der Dienste informieren, die Sitzungen sind geheim. Eine Untergruppe, die so genannte "G-10-Kommission", entscheidet über Beschränkungen des Grundrechts, den sich die Dienste in jedem Einzelfall genehmigen lassen müssen.