Quiz Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Co.: Wissen Sie, was diese Wortungetüme bedeuten?

Der Name eines Gesetzes soll eigentlich erläutern, was damit geregelt wird. Doch allzu oft bestehen diese Namen nicht nur aus Wortungetümen, sondern hinterlassen auch Fragezeichen. Machen Sie unser Quiz und testen Sie Ihr Gesetzeswissen!

Das Bundeskabinett in Berlin hat am Mittwoch Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht.

Sie glauben, dass dieser Gesetzesname schon lang sei und klarmacht, was die Regelung enthält? Hier können Sie Ihr Wissen testen:

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Die Regelung mit den meisten Buchstaben ist übrigens die seit 2077 aufgehobene Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung. Der Duden führt als die drei längsten Begriffe der deutschen Sprache die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (44 Buchstaben), die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (36) und die Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft (34). 

Speziell im Bereich der Gesetzestexte entstehen immer mal wieder Wortungetüme, oft mit einer Buchstabenanzahl von über 20. Der Verständlichkeit dienen besonders lange Wortkreationen übrigens nicht jedes mal – ein Zitronenfalter faltet bekanntermaßen beispielsweise keine Zitronen.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz-Regelungen

Das eingangs genannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt übrigens seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es steht schon lange in der Kritik, weil sich in der Praxis viele junge Forscherinnen und Forscher von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen. 

Wer sich in einer bestimmten Zeit keine der begehrten Professuren oder eine der anderen unbefristeten Stellen gesichert hat, muss anderswo unterkommen. Unter dem Hashtag #IchBinHanna machen Betroffene seit längerem im Netz auf ihre Situation aufmerksam.

Mit der Reform sollen nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion – also vor dem Dr.-Titel – muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei und nach der Promotion in der sogenannten Post-Doc-Phase von mindestens zwei Jahren haben.

Quellen:  Duden, Bundestag, mit DPA

km