Zu späte Erklärung Stuttgarter SPD-Fraktionschef gesteht Steuerhinterziehung

Und noch ein Steuersünder: Der SPD-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Claus Schmiedel, hat die Abgabefrist für seine Steuererklärung überschritten. Er ist geständig und muss nachzahlen.

Der SPD-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Claus Schmiedel, muss wegen Steuerhinterziehung 17.500 Euro Strafe zahlen, weil er die Abgabefrist für seine Steuererklärung überzogen hat. Das Stuttgarter Amtsgericht habe deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen zugestellt, sagte Schmiedels Anwalt Wolfgang Frank.

Den Strafbefehl wolle Schmiedel akzeptieren, sagte Frank: "Herr Schmiedel hat den Wunsch, zu dieser Sache zu stehen". Der Bild-Zeitung sagte Schmiedel: "Sie können sicher sein, dass ich daraus meine Lehren gezogen habe. Ich wollte und konnte dem Staat Steuern nicht vorenthalten, sehe aber ein, dass die Rechtsprechung mein Verhalten als Steuerhinterziehung wertet."

Schmiedel habe die Sache "schleifen lassen"

Schmiedel, seit 2008 Chef der SPD-Landtagsfraktion, hatte die Abgabefrist für seine Steuererklärung 2008 um vier Jahre überschritten. Nach früheren Angaben seines Anwalts hat er ausstehende Beträge in einer Größenordnung von 20.000 Euro inzwischen nachbezahlt. Der 63-Jährige hatte die Verspätung damit erklärt, dass er damals Probleme mit seinem Steuerberater gehabt habe und die Erklärung selbst in die Hand nehmen wollte. Trotz Mahnungen des Fiskus habe er die Sache wegen Arbeitsüberlastung "schleifen lassen".

Ein Strafbefehl kann sowohl eine Geldstrafe nach Tagessätzen umfassen - dabei wird das Jahreseinkommen heruntergebrochen auf einen Tag - oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten. Als Fraktionschef erhält Schmiedel das Doppelte einer monatlichen Diät von 7199 Euro. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

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jen/DPA