Anzeige
Anzeige

Pläne der Bundesregierung Neue Corona-Regeln durchgesickert: 2G-Plus für Veranstaltungen und mehr Kontrolle am Arbeitsplatz

Hinweisschild vor einem Arbeitsplatz: Arbeitnehmer müssen einen Covid Nachweis zeigen.
Hinweisschild vor einem Arbeitsplatz: Arbeitnehmer müssen einen Covid Nachweis zeigen.
© Imago Images
Die amtierende Bundesregierung verschärft laut einem Medienbericht den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Unter anderem sollen Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenlegen.

Der Berliner "Tagesspiegel" nennt Änderungen im bisher vorgesehenen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen die Corona-Pandemie. So werde im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz nun auch eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen aufgenommen, berichtete die Zeitung am Sonntag unter Berufung auf die ihr vorliegenden Änderungsentwürfe. Damit könnten bestimmte Veranstaltungen nur noch von Geimpften und Genesenen mit einem zusätzlichen negativen Coronatest besucht werden. 

Außerdem soll es demnach zu einer erheblichen Verschärfung der Kontrolle am Arbeitsplatz kommen. Dem Bericht zufolge müssen Arbeitnehmer dann bei Betreten ihrer Arbeitsstelle ihren Impfstatus offenlegen. Wer nicht geimpft oder genesen sei, brauche täglich einen negativen Corona-Test, berichtete die Zeitung. Arbeitgeber sollen ein Auskunftsrecht bekommen, zu diesem Zweck dürfen "personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), verarbeitet werden", heiße es in dem Entwurf. 

Der "Tagesspiegel" bezieht sich auf Änderungsentwürfe der amtierenden Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Änderungsentwürfe gehen demnach auf Vorschläge der geplanten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zurück. Die 2G-Plus-Regelung hatte auch der amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert.

Tägliche Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen

Dem Bericht zufolge soll in das Infektionsschutzgesetz folgender Passus ergänzt werden: "In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können."

Außerdem ist eine tägliche Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen geplant. Diese betrifft nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern auch Personen, die eine Einrichtung betreten wollen wie Therapeuten, Handwerker oder Paketboten.

Generell heißt es in dem Papier, dass Geimpfte etwa zehnfach besser vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt als Ungeimpfte: "Geimpfte und Genesene werden seltener infiziert und werden somit auch seltener zu Überträgern des Coronavirus SARS-CoV-2. Zudem sind sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, für einen deutlich kürzeren Zeitraum infektiös. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer."

Das Maßnahmenpaket soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Für denselben Tag ist ein Bund-Länder-Gipfel geplant, um weitere Maßnahmen abzustimmen.

tib/DPA

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel