Spiele gegen den Ex-Verein sind oft besondere Angelegenheiten: Man trifft auf die alten Kollegen; will dem ehemaligen Trainer vielleicht noch beweisen, dass es ein Fehler war, sich zu trennen; und manchmal erinnern sich auch noch die gegnerischen Fans an die gemeinsame Zeit – das kann, je nachdem, wie die Trennung verlaufen ist, eine schöne oder eine unangenehme Situation sein.
Und unterm Strich begegnet man sich einfach wieder. Sportlich. Auf dem Feld. In ganz besonderen Momenten gelingt dann noch ein Treffer gegen den Ex-Klub – oder aber man erzielt das spielentscheidende Eigentor oder fliegt vor lauter Übermotivation nach einer viel zu harten Grätsche mit Rot vom Platz. Kommentatoren, die auf ziemlich platte Phrasen stehen, haben für solche Momente sogar einen stets (un)passenden Satz auf den Lippen: "Ausgerechnet gegen seinen Ex-Verein ..."
Ilsanker, Uth, Selke: mitspielen verboten
Doch Spiele gegen den Ex werden seltener. Seit die TSG Hoffenheim sich vertraglich zusichern ließ, dass Vincenzo Grifo bei seinem erneuten Wechsel nach Freiburg gegen die Kraichgauer wieder nicht antreten darf, greift diese Masche mehr und mehr um sich.
Auch nach der Wintertransferperiode ist es einigen Spielern untersagt, gegen die ehemaligen Mitspieler aufzulaufen: Stefan Ilsanker darf heute im DFB-Pokal nicht für Eintracht Frankfurt mitmachen, weil es RB Leipzig so will. Neu-Kölner Mark Uth winkt beim Wiedersehen mit dem FC Schalke 04 das gleiche Szenario. Und auch Davie Selke wird Werder Bremen nicht helfen können, wenn man im Frühjahr auf Hertha BSC trifft. Das ist, mit Verlaub, albern.
Man könnte im Sinne der Underdogs mit viel Fantasie in solch ein Vorgehen ein wenig Charme hineininterpretieren, wenn ein Leistungsträger aus Freiburg, Mainz oder Paderborn zum FC Bayern, zu RB Leipzig oder Borussia Dortmund wechselt. Frei nach dem Motto: Wenn ihr uns schon unseren besten Spieler wegkauft, dann verschont uns wenigstens im direkten Aufeinandertreffen. Wirklich sauber wäre dieser Deal aber auch in solchen Konstellationen nicht. Zudem wird ebendies sowieso nicht passieren – weil der aufnehmende Verein in solchen Situationen derart viel Geld bezahlt, dass er sich nicht auch noch auf der Nase herumtanzen lässt.
Im umgekehrten Fall – und so war es bei Grifo, Ilsanker, Selke oder Uth – hat der neue Verein keine Wahl, weil er ziemlich einfach erpressbar ist: Entweder stimmt man dem schmutzigen Deal zu oder der Spieler wird eben an einen anderen Verein verscherbelt. Der betroffene Uth weiß das und sagte daher im Januar dem "Kicker": "Für mich ist es schade, dass ich nicht gegen die Jungs spielen darf. Es ist eine Klausel, die ich akzeptieren muss."
Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. Nicht nur, weil man damit seinem ehemaligen Angestellten ein potenziell besonderes Spiel verbietet, sondern auch, weil es durchaus etwas Wettbewerbsverzerrendes hat, wenn ein Spieler gegen 16 von 17 Gegnern antreten darf – und gegen einen nicht. Julian Nagelsmann, der Leipziger Trainer, sagte vor dem Pokal-Spiel seiner Leipziger in Frankfurt fast schon entschuldigend: "Mit der Klausel habe ich nichts zu tun, das wird auf Sportdirektor-Ebene besprochen. Ich war da nicht involviert und das war demnach auch nicht mein Wunsch. Ich nehme das so hin."
Wettbewerbsverzerrung: Die DFL muss handeln!
In allen genannten Fällen gaben Vereine ihre Spieler freiwillig und aus sportlichen Gründen ab: Die Fußballer waren offensichtlich nicht mehr gut genug, um ihrem Klub zu helfen. Das kann passieren und gehört zum Fußballgeschäft dazu. Doch dann sollte man auch die Größe haben, sich auf eine direkte Begegnung mit dem ehemaligen Spieler einzulassen. Alles andere ist unsportliche Kleinkariertheit.

Es ist die Aufgabe der Deutschen Fußball-Liga, ein solches Vorgehen zu untersagen. Die "Klausel der Angst", wie einige Medien das Vorgehen in der Zwischenzeit nennen, ist aktuell zwar rechtlich umstritten, aber nicht verboten. Weshalb die Vereine sie ungestört durchsetzen können und so für eine Wettbewerbsverzerrung sorgen können. Es wird dringend Zeit, dass die DFL dagegen vorgeht.