Frauen-WM in Kanada Blatter will Kunstrasen - also wird auf Kunstrasen gespielt

Eine Gruppe von Topspielerinnen klagte gegen den Kunstraseneinsatz bei der WM in Kanada. Die Verletzungsgefahr sei größer. Fifa-Chef Blatter juckt das wenig. Kunstrasen sei "die Zukunft des Fußballs."

Fifa-Chef Joseph Blatter hat die Kritik an der Austragung der Frauenfußball-WM 2015 in Kanada auf Kunstrasen zurückgewiesen. Der Schweizer kann sich sogar vorstellen, dass schon bald auch die Männer bei einer WM auf dem künstlichen Untergrund spielen. "Vielleicht schon morgen. Wir sind offen für die Vorschläge der jeweiligen lokalen Organisatoren, und dies ist übrigens seit Jahren gemäß dem Fifa-Reglement für die Männer-WM möglich", sagte der Präsident des Weltfußball-Verbandes der "Sport-Bild". "Kunstrasen ist die Zukunft des Fußballs."

Anfang Oktober reichte eine Gruppe von Topspielerinnen mit der deutschen Nationaltorhüterin Nadine Angerer und US-Star Abby Wambach an der Spitze eine Klage gegen die Austragung der WM auf Kunstrasen ein. Sie verweisen auf die Verletzungsgefahr und sehen sich benachteiligt, weil die WM-Turniere der Männer in Russland (2018) und Katar (2022) noch auf natürlichem Rasen gespielt werden sollen.

Fifa soll klagenden Spielerinnen drohen

Es gehe nicht um Männer- oder Frauenfußball, entgegnete Blatter, "sondern um die Umsetzung von hoch professionellen Bedingungen für eine Weltmeisterschaft, und wir garantieren, dass die Frauen-WM der Männer-WM in puncto Qualität in nichts nachstehen wird."

Laut der "Süddeutschen Zeitung" soll die Fifa über einige ihrer Mitgliedsverbände Druck auf Spielerinnen ausgeübt haben, die an der Klage beteiligt sind. So müsse eine mexikanische Spielerin um ihre Teilnahme bei der WM bangen. Das Verhalten zweier französischer Klägerinnen hätte Einfluss auf die Wahl des Austragungsortes der WM 2019, für die sich auch Frankreich bewarb. Auch dagegen würde die Gruppe, die nach Angaben der Zeitung über 61 Spielerinnen umfasst, gerichtlich vorgehen. Die drei Spielerinnen hätten ihre Beteiligung an der Klage zurückgezogen.

DPA
awö/DPA

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