Handelsabkommen CETA Rückendeckung für Gabriel

Das Handelsabkommen CETA mit Kanada gilt als Blaupause für den umstrittenen Mega-Deal TTIP mit den USA. Auf den letzten Metern macht die Bundesregierung in Brüssel Druck - zu spät?

Im Streit mit der EU-Kommission, ob das Handelsabkommen CETA mit Kanada auch grünes Licht vom Bundestag braucht, erhält die Bundesregierung juristische Rückendeckung. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel kommt zu dem Ergebnis, dass der CETA-Vertrag von allen nationalen Parlamenten der 28 EU-Staaten ratifiziert werden müsse.

In einem weiteren Gutachten wird zudem nach Ansicht des Ministeriums der Vorwurf weitgehend ausgeräumt, dass kanadische Konzerne über ausländische Schiedsgerichte im großen Stil deutsches Recht aushebeln und Schadenersatz einklagen könnten.

Blaupause für TTIP

CETA gilt als Blaupause für das umstrittene Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA. Am Wochenende hatte die SPD auf einem kleinen Parteitag "rote Linien" für TTIP festgelegt, die nach Aussage von SPD-Chef Gabriel auch für CETA gelten sollen.

Unklar ist, ob die Bundesregierung - trotz gegenteiliger Beteuerungen - überhaupt noch Änderungen am CETA-Vertrag mit Kanada durchsetzen kann. An diesem Freitag soll beim EU-Kanada-Gipfel in Ottawa offiziell das Ende der Verhandlungen verkündet werden, wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Montag sagte.

Eine förmliche Unterzeichnung durch den kanadischen Premierminister Stephen Harper und den scheidenden EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso werde es nicht geben. Nach einer rechtlichen Prüfung werde der Vertrag in die EU-Sprachen übersetzt und dem Europäischen Rat sowie dem EU-Parlament zur Ratifizierung vorgelegt. Bis zu einer Veröffentlichung des Textes werde mindestens noch eine Woche vergehen.

Alleingang Brüssels stoppen

Von einer Befassung in den nationalen Parlamenten ist bislang keine Rede. Gabriels Staatssekretärin Brigitte Zypries (SPD) räumte ein, dass die EU-Kommission bislang hart bleibt. Einen Alleingang Brüssels will Deutschland notfalls im Ministerrat stoppen oder den Streit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen. Dies könnte den CETA-Abschluss um ein bis zwei Jahre verzögern, meinte Gutachter Franz Mayer von der Universität Bielefeld. Jedoch könne die Kommission in Abstimmung mit Kanada - und Zustimmung von Rat und EU-Parlament - das Abkommen auch vorläufig in Gang setzen, bis der Rechtsstreit endgültig geklärt sei.

Gegner der Handelsabkommen warnen davor, dass Investoren Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadenersatz verklagen könnten. Diese Vorbehalte seien überzogen, erklärte Stephan Schill vom Max-Planck-Institut für ausländisches Recht. Der Investitionsschutz bei CETA sei ein relativ schwaches Verfahren und habe kaum Zähne: Der durch CETA gewährte Schutz kanadischer Investitionen sei in wichtigen Punkten sogar deutlich schwächer als deutsches und EU-Recht.

DPA
yps/DPA