Haftung bei Brand durch Fahrradakku: Keine Kontrollpflicht nach leichtem Sturz
Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike müssen Verbraucher einen äußerlich unbeschädigten Akku nicht wegen möglicher Brandgefahr automatisch von einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um Haftungsfragen nach einem Gebäudebrand, der von dem Akku eines in einem Carport abgestellten Fahrrads ausging. Es liege dabei keine Fahrlässigkeit in rechtlichen Sinn vor. (Az. U 8/26)